Die Preise für Erdgas werden weiter steigen, da diese in direkter Abhängigkeit zu den Großhandelspreisen stehen. Um Nachzahlungen im kommenden Jahr zu vermeiden, oder zumindest zu verringern, empfehlen wir, den Abschlag zu erhöhen. Das geht bei uns ganz einfach online im Bereich „mein swb“.
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Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er umfasst drei Eskalationsstufen. Nachstehende Erklärungen beruhen auf den Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Stufe 1: Die Frühwarnstufe
In der Frühwarnstufe wird ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium gebildet. Dieser setzt sich aus Behörden und Vertreterinnen und Vertretern der Energiewirtschaft zusammen. In diesem Gremium sind die Gasversorgungsunternehmen und die Gasnetzbetreiber dazu verpflichtet, die Bundesregierung über die Versorgungslage zu informieren. Der Staat greift noch nicht in das Marktgeschehen ein.
Die Gasversorgungsunternehmen und -netzbetreiber ergreifen in dieser Stufe Maßnahmen um die Gasversorgung sicherzustellen. Dabei geht es zum Beispiel um die Beschaffung von Gasmengen, die Nutzung von Gasspeichern und die Optimierung von Lastflüssen.
Stufe 2: Die Alarmstufe
In der zweiten Stufe des Notfallplans Gas kümmern sich die Akteure der Energiewirtschaft eigenständig um die Entspannung der Lage. Dabei ergreifen Gasversorgungsunternehmen und -netzbetreiber die Maßnahmen, die auch schon in Stufe 1 beschrieben sind.
Stufe 3: Die Notfallstufe
Sollten die Maßnahmen der Frühwarn- und Alarmstufe nicht ausreichen um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und sich die Versorgungssituation dauerhaft verschlechtern, dann kann die Bundesregierung mit Hilfe einer Verordnung die Notfallstufe ausrufen. Die außergewöhnlich hohe Nachfrage und erhebliche Störung oder andere Verschlechterung der Versorgungslage führt dazu, dass die Regierung aktiv in den Markt eingreift. Das bedeutet: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundesverteiler" und entscheidet in direkter Abstimmung mit den Netzbetreibern über die Verteilung von Gas. Bestimmte Verbrauchergruppen sind dann gesetzlich besonders geschützt und werden ausnahmslos, bis zuletzt mit Gas versorgt. Dazu zählen unter anderem private Haushalte, Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die auch zur Wärmeversorgung von Haushalten beitragen.
Weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie im Servicebereich, in unserem swb-Magazin und auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Aktuell ist die Versorgung aller Erdgaskunden gewährleistet, dies gilt auch für Geschäftskunden. Der Netzbetreiber wesernetz ist der erste Ansprechpartner für die Bundesnetzagentur sobald sich an der Situation etwas ändert. Sollten Sie als Geschäftskunde individuelle Fragen zur Versorgungssituation haben, können Sie sich direkt mit wesernetz in Verbindung setzen.
Der Netzbetreiber hat alle wichtigen Informationen für Geschäftskunden auf einer zentralen Seite zusammengestellt.