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Windräder Bremen
Zählerwechsel

Deutschland im Wandel: Der Rollout der neuen Stromzähler startet


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Was ist Sinn und Zweck des Einbaus moderner und intelligenter Messsysteme?


Als Verbraucher können Sie mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem Ihre aktuellen oder vergangenen Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.

Intelligente Messsysteme helfen zudem, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und unterstützen dadurch die Digitalisierung der Energiewende.

Indem Sie:

> die Transparenz für den Verbraucher erhöhen (Stromfresser können identifiziert werden)
> variable Tarife ermöglichen (steht mehr Energie aus natürlichen Ressourcen zur Verfügung, sinkt der Preis)
> die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten verbessern
> die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten erleichtern
> eine standardisierte und abgesicherte Infrastruktur als Plattform für weitere Dienstleistungen (z.B. Smart-Home-Anwendungen) bereitstellen
> eine "Spartenbündelung" ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme) - und nicht zuletzt
> Ablesekosten vermeiden.
Der bisher passive Stromverbraucher soll zukünftig aktiver am Strommarktgeschehen teilnehmen können.

Was heißt "Digitalisierung der Energiewende"?


Im Zuge der Energiewende stellt der Ausgleich zwischen Stromangebot und -nachfrage eine zentrale Herausforderung dar. Grund: die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien schwankt, denn Sonnenschein und Wind sind nicht planbar. Die Digitalisierung der Energiewende nimmt eine Schlüsselfunktion bei der Lösung dieses Problems ein. Sie unterstützt den fortschreitenden Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Wer ist für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zuständig?


Grundsätzlich ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist für den Einbau und den Betrieb der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme zuständig. Der Kunde kann aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) mit dem Betrieb der Messstelle beauftragen.

Was für ein Zähler wird bei mir eingebaut?


Sind Sie Privatkunde mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh bekommen Sie eine moderne Messeinrichtung (mME). Die intelligenten Messsysteme (iMS) sind für Kunden mit einem Verbrauch von bis zuzwischen 6.000 und 100.000 kWh vorgesehen. Ist der Verbrauch größer als 100.000 kWh, wird eine Registrierende Leistungsmessung vorgenommen (RLM). Zudem wird bei Einspeisern (z.B. mit Photovoltaikanlagen), deren Anlage mehr als 7 Kilowatt (kW) installierte Leistung hat, ein intelligentes Messsystem eingebaut. Dieses arbeitet als "Zweirichtungszähler" und ist eine Kombination aus Einspeisezähler und Bezugszähler. Sie benötigen also nur ein Gerät und nicht zwei separate Zähler für Verbrauch und Einspeisung.

Wann werden die Stromzähler getauscht?


Sie erhalten rechtzeitig Post von wesernetz – sobald der Einbau startet. Etwa drei Monate vorher bekommen Sie eine persönliche Ankündigung und 2 Wochen vorher einen Terminvorschlag per Post.

Wer trägt die Kosten für den intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?


Der Austausch des Zählers ist für Sie kostenlos. Sie zahlen weiterhin nur Ihre jährlichen Betriebskosten. Die Kosten für den Messstellenbetrieb richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch und bei Einspeisern nach der installierten Einspeiseleistung. Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die von allen Messstellenbetreibern einzuhalten sind.

Technische Fragen


Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?


Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeitwiderspiegelt. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem gibt es keine kommunikative Anbindung. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände.

Was ist ein intelligentes Messsystem?


Ein intelligentes Messsystem (iMS) besteht aus zwei Komponenten:
1) einer modernen Messeinrichtung und
2) einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten "Smart Meter Gateway", der die Daten übermittelt. 

Welche Auswirkungen hat die Energiewende auf unser Stromnetz?


Die Herausforderung ist, die drei wesentlichen Elemente miteinander zu verbinden: Stromerzeugung, -verbrauch und unser Stromnetz. Damit alles funktioniert, muss unser Stromnetz genug Kapazitäten vorhalten. Zu viel Strom auf einmal würde es überlasten und Schäden anrichten – zu wenig Strom würde unsere Kunden unzufrieden machen.

Was können diese neuen intelligenten Zähler?


Diese neuen Messsysteme ermöglichen es, Ihre Verbräuche über ein Display nachzuvollziehen. Sie sehen jederzeit Ihren tatsächlichen Energieverbrauch und Ihre Nutzungszeit. Sie können Ihren Energieverbrauch der letzten 24 Monate – auf Tage, Wochen, Monate und Jahre und mögliche Änderungen Ihres Verbrauchsverhaltens hin analysieren. In Kombination mit dem passenden Tarif sparen Sie damit nicht nur Energie, sondern auch bares Geld. Mit einem intelligenten Messsystem sehen Sie noch mehr: Informationen zu Ihrem Tarif, entsprechende Messwerte und mögliche Wechsel in andere Tarifzonen. So können Sie unsere Rechnung besser nachvollziehen.

Kann ich durch den neuen Zähler Strom und/oder Geld sparen?


Das hängt ganz von Ihnen ab – die Möglichkeit dazu wird Ihnen zumindest zur Verfügung gestellt. Sie können durch den smarten Zähler Ihr Verbrauchsverhalten analysieren. Somit können Sie Ihren Verbrauch leichter ändern und in Kombination mit passenden Tarifen nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen.

Was passiert mit meinem alten Zähler?


Ihr alter Zähler wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

FRAGEN ZUR GESETZLICHEN GRUNDLAGE


Was ist die gesetzliche Grundlage?


Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eingeführt. Es legt die Grundlagen für die Einführung intelligenter Messsysteme (iMS) und moderner Messeinrichtungen (mME).
Das MsbG macht nur Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb für Strom und Gas. In den Bereichen Wasser und Wärme ändert sich durch das Gesetz nichts.

Wo finden sich die neuen Regelungen rund um intelligente Messsysteme?


Das "Messstellenbetriebsgesetz" ist das zentrale Gesetz für Regelungen rund um Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und Zählern (sog. Messstellenbetrieb). Neben allgemeinen Anforderungen an den Messstellenbetrieb, gibt es insbesondere den hohen technischen Standard vor. Es enthält außerdem Regelungen zum Einbau und zur Finanzierung intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzkonformen Umgang mit den zu erhebenden Daten.

Was genau regelt das Messstellenbetriebsgesetz?


Die gesetzlichen Regelungen betreffen v.a.

• den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen,
• die technischen Anforderungen an die Geräte,
• die Datensicherheit (Auslesen der Daten und Übermittlung) und
• die Finanzierung durch einen neuen Regulierungsrahmen außerhalb der geltenden Netzentgelte.
Die bisherige Funktion des Netzbetreibers als Messstellenbetreiber wird nun vom sogenannten "grundzuständigen Messstellenbetreiber" ausgefüllt.

Kann ich den Einbau ablehnen?


Nein, gemäß MsbG besteht eine Mitwirkungspflicht im Sinne der Digitalisierung der Energiewirtschaft. Weder der Stromkunde noch der Wohnungseigentümer ist berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle zu verhindern oder nachträglich abändern zu lassen.

Fragen zum Datenschutz


Welche Vorkehrungen trifft das MsbG um die Sicherheit meiner Daten zu gewährleisten?


Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erklärt Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit als verbindlich. Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Vertretern der Branche unter Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf der Homepage des BSI (www.bsi.bund.de) einzusehen. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Was passiert mit meinen Daten und wer verwaltet sie?


Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Im Regelfall sind das die Verteilnetzbetreiber, die auch heute schon für die Strommessung verantwortlich sind. Sie müssen personenbezogene Daten löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen Sie als Kunde die Hoheit über ihre Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten etwa beim Abschluss eines variablen Stromtarifes erfolgen, müssen Sie als Verbraucher diesem Vorgang erst zustimmen.
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