Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um Ihren Strom von swb. Egal ob Sie Ihren Zählerstand mitteilen, den Bankeinzug oder Ihren Abschlag ändern möchten, wir machen es Ihnen einfach. Hier finden Sie unsere Service-Themen kompakt zusammengefasst.
Falls wir Ihre Fragen jedoch nicht beantworten, melden Sie sich gerne telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Kundencenter vor Ort. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie können wir Ihnen helfen?
Der örtliche Netzbetreiber erhebt ein Entgelt für die Nutzung seines Stromversorgungsnetzes. Das Entgelt sichert u. a. den Bau und den Betrieb des Stromnetzes sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Netzbetriebs.
Ihre Abschlagsbeträge werden auf der Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet. Der Gesamtbetrag Ihrer Energierechnung wird auf elf Zahlungstermine verteilt. Erfahrungsgemäß führen alte Haushaltsgeräte und schlecht eingestellte Heizungen zu hohen Energieverbräuchen. Um diesen auf den Grund zu gehen, können Sie sich an den Kundenservice in Bremen 0421 359–3590 oder Bremerhaven 0471 477–1111 wenden.
Oder lassen Sie sich in den swb-Kundencentern beraten. Fragen Sie dort auch nach den neuesten Förderprogrammen, mit denen der Kauf von energiesparenden Haushaltsgeräten und die Heizungsmodernisierung gefördert werden.
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? In Absprache mit unseren Servicemitarbeitern ist das selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie uns einfach unter den oben genannten Telefonnummern, im Kundencenter oder über mein swb:
In den swb-Kundencentern Bremen und Bremerhaven sind Bareinzahlungen nicht möglich – dafür aber bei allen Banken und Sparkassen.
Wichtig zu wissen: In den Postfilialen Weserpark, Roland-Center, Domsheide und Vegesacker Heerstraße in Bremen wird keine Einzahlungsgebühr berechnet, die übernimmt swb. Bei allen anderen Geldinstituten entstehen bei der Rechnungsbegleichung die für die jeweilige Bank üblichen Kosten.
Einfacher und garantiert zusatzkostenfrei ist der swb-Bankeinzug-Service. Die Einzugsermächtigung dafür können Sie schnell und einfach per Online-Service erteilen.
In unserer Rechnungserklärung Energie haben wir Ihnen zudem eine Beispielrechnung in allen Bestandteilen abgebildet. So wissen Sie gleich, was auf welchem Posten abgerechnet wird.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung (Strom und Erdgas) 14 Tage ab Ankündigung. Sollten Sie einen Sondervertrag haben (z. B. swb Strom von hier) richtet sich die Kündigungsfrist nach Ihren Vertragsvereinbarungen. Schicken Sie uns Ihre Kündigung bitte in Textform.
Bei einem Umzug behalten Sie Ihren Sondervertrag, Sie brauchen Ihren Vertrag nicht kündigen. Teilen Sie uns dies bitte bei einer Auszugs- und Einzugsmeldung mit.
Zuerst müssen Sie hierbei den Auszug melden. Hierfür sind folgende Angaben wichtig:
Anschließend sollten Sie uns außerdem den Einzug in Ihre neue Wohnung / Ihr neues Haus melden. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:
Für den Transport des Stroms durch das Leitungsnetz bis zu den Verbrauchern fallen so genannte Netznutzungsentgelte an. In Bremen und Bremerhaven gelten unterschiedliche Netznutzungsentgelte. Sie sind reguliert, das heißt die Stromunternehmen können sie nicht selbst festsetzen, sondern bekommen sie von der Bundesnetzagentur in Bonn genehmigt. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel des Strompreises aus.
Wenn Sie Erdgas über einen Energievertrag von swb beziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf verschiedene Förderprogramme zu bewerben.
Hier finden Sie eine Übersicht.
Förderprogram Haushaltsgroßgeräte - Wir fördern den Neukauf von diversen Haushaltsgroßgeräten wie Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen etc. mit Energieeffizienzklasse A+++. Die maximale Förderhöhe beträgt 100€.
In Bremen:
Der größte Teil des von swb in der Hansestadt physisch gelieferten Stroms kommt aus Bremen. swb erzeugt ihn in eigenen Kraftwerken aus Erdgas und Gichtgas. Im optimalen Zusammenspiel von eigenen Kraftwerkskapazitäten und dem Großhandelsmarkt stellt swb die Stromversorgung Bremens sicher. swb Strom proNatur stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Energien, seine Herkunft wird vom proNatur-Beirat geprüft. swb Strom von hier wird im Weserkraftwerk, Müllheizkraftwerk und Mittelkalorik-Kraftwerk erzeugt und ist frei von Atom- und Kohlestrom.
In Bremerhaven:
Der größte Teil des von swb in der Seestadt gelieferten Stroms stammt von überregionalen Erzeugern. Darüber hinaus betreibt swb in Bremerhaven drei Blockheizkraftwerke, die Strom und Wärme erzeugen. Außerdem bezieht swb aus dem Müllheizkraftwerk der BEG (Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft) Strom. Die dabei als „Nebenprodukt“ gewonnene Wärme gelangt als Fernwärme zu den Bremerhavener Kunden. swb Strom proNatur stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Energien und wird von zertifizierten Erzeugern bezogen.
Das ist gut möglich, denn die Höhe der Rechnung hängt von mehreren Faktoren ab. Vielleicht achtet Ihr Nachbar sehr gezielt auf seinen Energieverbrauch. Oder sein Haushalt ist mit energiesparenden Geräten ausgestattet. Ist dieser mit Ihrem überhaupt vergleichbar (andere Personenzahl, seltener zu Hause etc.)? Haben Sie „Stromfresser“ im Haus und stehen Fernseher und HiFi-Anlage häufig auf Stand-by?
Gehen Sie mit uns gemeinsam der Sache auf den Grund und besuchen Sie uns für eine Energieberatung in den swb-Kundencentern in Bremen oder Bremerhaven, Montag bis Freitag von 9.00–18.00 Uhr. Sie können in den Kundencentern auch einen unkomplizierten Strom-Check durchführen lassen.
Wie beim Kraftstoff gibt es auch bei der Kilowattstunde Strom gesetzlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben, auf deren Höhe ein Energieversorger keinen Einfluss hat. Zurzeit sind das acht verschiedene Positionen, namentlich die Stromsteuer, die EEG- und KWKG-Anteile, die §19- oder Industrieumlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Konzessionsabgabe, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Mehrwertsteuer. In Bremen machen sie insgesamt 53 Prozent aus, 51 Prozent in Bremerhaven.
Das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“, kurz EEG, soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die ausschließlich auf der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung basieren. Das EEG legt Mindestvergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die EEG-Umlage finanziert.
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die KWKG-Umlage finanziert.
Mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ wurde die Ökosteuer (heute Stromsteuer) in Deutschland mit Wirkung zum 1. April 1999 eingeführt. Ziele sind die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.
Als Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Erdgasleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.
Energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mehr als 10 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen und mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen, werden seit dem 1. Januar 2012 von den Netzentgelten befreit. Damit will die Bundesregierung diese Unternehmen bei den Energiekosten entlasten. Die dadurch entstehenden Netzentgelt-Mindereinnahmen der Netzbetreiber sollen von allen anderen Endverbrauchern getragen werden.
Verbraucher werden an den Zusatzkosten bei Anschlussproblemen von Windparks in Nord- und Ostsee über den Strompreis beteiligt. Ist ein Windpark eher fertig als sein Anschluss an das Netz, damit der Strom auch eingespeist werden kann, muss der Netzbetreiber dem Windparkbesitzer eine Entschädigung zahlen. Die Kosten für die geleisteten Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, kann der Netzbetreiber auf die Netzentgelte aufschlagen und damit den Endverbraucher belasten.
Für alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.
Diese gesetzlichen Abgaben sind in den veröffentlichten Strompreisen bereits enthalten.
In unseren swb-Kundencentern in Bremen und Bremerhaven können Sie Ihren Verbrauch mit aktuellen Durchschnittswerten vergleichen. Hier bieten wir Ihnen auch einen Strom-Check an, der Ihnen verrät, welche „Stromfresser“ – Kühl- und Gefrierschrank oder Waschmaschine – Sie erneuern sollten.
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch selbst prüfen wollen, leihen wir Ihnen kostenlos ein Strommessgerät. Die Berater im swb-Kundencenter helfen Ihnen bei Fragen gern weiter.
Kontakt Energie
Bremen 0421 359-3590
Bremerhaven 0471 477-1111
Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr
(Zählerstandsabgabe und Abschlagsänderung sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich)