Symbol Service Kontakt Symbol Bus Symbol Telefon Hotline Symbol Bestätigung im grünen Kreis Symbol Kreuz quer Symbol mein swb Symbol Logo YouTube Symbol Logo Twitter Symbol Logo Facebook Symbol RSS-Feed Symbol PDF-Datei Symbol Logo Instagram Symbol Pfeil oben Symbol Strom Symbol Erdgas Symbol Glasfaser Symbol Festnetz DSL Symbol mehr Information Symbol Pfeil unten Symbol Pfeil unten Symbol Pfeil rechts Symbol Haushalt mit einer Personen Symbol Haushalt mit zwei Personen Symbol Haushalt mit drei Personen Symbol Haushalt mit vier Personen Symbol Post Symbol Pfeil unten Symbol Login Symbol mein swb Symbol Mobiltelefon Symbol Telefon Symbol Fernseher Symbol Wärme Symbol Wasser Symbol Notfall Symbol CER-Datei Symbol DOCX-Datei symbol JPG-Datei Symbol MP3-Datei Symbol P7B-Datei Symbol PDF-Datei Symbol PNG-Datei Symbol XLSX-Datei Symbol ZIP-Datei Symbol Anker Symbol Zirkuszelt Symbol Rakete Symbol Lupe Symbol Arbeitsplatz Symbol Umwelt Symbol Lupe rot Symbol Kalender Symbol Nadel Symbol Menü Symbol Landkarte Symbol Play abspielen Symbol Pause Symbol Absperrung Symbol Baustellenradar Symbol Ausrufezeichen im roten Kreis Symbol Zählerstand Symbol Vertrag kündigen Symbol Auswahl Symbol Ausrufezeichen im roten Dreieck Symbol Ausrufezeichen im roten Dreieck Symbol Uhrzeit Symbol Standort Symbol Kalender Symbol Ausrufezeichen im Dreieck Symbol Zusatzinformation Symbol lokales Gebiet Symbol LinkedIn
mein swb
Ihr Zählerstand
Ganz schnell und einfach Ihre Zählerstände an swb melden. Nur ablesen, einloggen und mitteilen.
Melden Sie Ihren Zählerstand...
mein swb
Ihr Bankeinzug
Hier können Sie die Bankverbindung zu Ihrem swb-Vertrag ganz einfach einrichten oder ändern.
Ändern Sie Ihre Bankdaten...
mein swb
Ihr Abschlag
Zum Ändern Ihres Abschlags nutzen Sie unser Serviceportal mein swb, rufen uns an oder kommen im swb-Kundencenter vorbei.
Ändern Sie Ihren Abschlag...

Das Wichtigste zum Strom auf einen Blick


Unsere Strom-Themenübersicht

Solarkataster

Informationen zu Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen

Zählerwechsel

Informationen und FAQs zu dem neuen, intelligenten Stromzähler.

Energieberatung

Wichtige Tipps zum Thema Energiesparen und dem Energieausweis

Fragen? Wir tun unser Bestes sie zu beantworten


Was ist das Entgelt für den Netzzugang?

Der örtliche Netzbetreiber erhebt ein Entgelt für die Nutzung seines Stromversorgungsnetzes. Das Entgelt sichert u. a. den Bau und den Betrieb des Stromnetzes sowie die Gewährleistung eines zuverlässigen Netzbetriebs.

Was ist der Abschlag und wie kann er geändert werden?

Ihre Abschlagsbeträge werden auf der Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet. Der Gesamtbetrag Ihrer Energierechnung wird auf elf Zahlungstermine verteilt. Erfahrungsgemäß führen alte Haushaltsgeräte und schlecht eingestellte Heizungen zu hohen Energieverbräuchen. Um diesen auf den Grund zu gehen, können Sie sich an den Kundenservice in Bremen 0421 359–3590 oder Bremerhaven 0471 477–1111 wenden.

Oder lassen Sie sich in den swb-Kundencentern beraten. Fragen Sie dort auch nach den neuesten Förderprogrammen, mit denen der Kauf von energiesparenden Haushaltsgeräten und die Heizungsmodernisierung gefördert werden.

Sie möchten Ihren Abschlag ändern? In Absprache mit unseren Servicemitarbeitern ist das selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie uns einfach unter den oben genannten Telefonnummern, im Kundencenter oder über mein swb:

>> Ändern Sie Ihren Abschlag

Kann ich meine Rechnung bar zahlen?

In den swb-Kundencentern Bremen und Bremerhaven sind Bareinzahlungen nicht möglich – dafür aber bei allen Banken und Sparkassen.

Wichtig zu wissen: In den Postfilialen Weserpark, Roland-Center, Domsheide und Vegesacker Heerstraße in Bremen wird keine Einzahlungsgebühr berechnet, die übernimmt swb. Bei allen anderen Geldinstituten entstehen bei der Rechnungsbegleichung die für die jeweilige Bank üblichen Kosten.

Einfacher und garantiert zusatzkostenfrei ist der swb-Bankeinzug-Service. Die Einzugsermächtigung dafür können Sie schnell und einfach per Online-Service erteilen.

In unserer Rechnungserklärung Energie haben wir Ihnen zudem eine Beispielrechnung in allen Bestandteilen abgebildet. So wissen Sie gleich, was auf welchem Posten abgerechnet wird.

Wie sind die Kündigungsfristen bei meinem Strom- oder Erdgasvertrag?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung (Strom und Erdgas) 14 Tage ab Ankündigung. Sollten Sie einen Sondervertrag haben (z. B. swb Strom von hier) richtet sich die Kündigungsfrist nach Ihren Vertragsvereinbarungen. Schicken Sie uns Ihre Kündigung bitte in Textform.
Bei einem Umzug behalten Sie Ihren Sondervertrag, Sie brauchen Ihren Vertrag nicht kündigen. Teilen Sie uns dies bitte bei einer Auszugs- und Einzugsmeldung mit.

Zuerst müssen Sie hierbei den Auszug melden. Hierfür sind folgende Angaben wichtig:

  • Kundennummer und/oder Vertragskontonummer (auf Ihrer letzten swb-Rechnung)
  • Adresse der Verbrauchsstelle, die gekündigt werden soll
  • Ihr Auszugsdatum
  • Name des Nachmieters oder Eigentümers
  • Ihre neue Adresse

Anschließend sollten Sie uns außerdem den Einzug in Ihre neue Wohnung / Ihr neues Haus melden. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:

  • Kundennummer und/oder Vertragskontonummer (auf Ihrer letzten swb-Rechnung)
  • Angaben zu Ihrer Person mit Adresse
  • Angaben zum Vormieter
  • Zählerstand

Warum gibt es in Bremen und Bremerhaven unterschiedliche Strompreise?

Für den Transport des Stroms durch das Leitungsnetz bis zu den Verbrauchern fallen so genannte Netznutzungsentgelte an. In Bremen und Bremerhaven gelten unterschiedliche Netznutzungsentgelte. Sie sind reguliert, das heißt die Stromunternehmen können sie nicht selbst festsetzen, sondern bekommen sie von der Bundesnetzagentur in Bonn genehmigt. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel des Strompreises aus.

Welche Förderprogramme kommen für mich in Frage?

Wenn Sie Erdgas über einen Energievertrag von swb beziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf verschiedene Förderprogramme zu bewerben.

Hier finden Sie eine Übersicht.

Förderprogram Haushaltsgroßgeräte - Wir fördern den Neukauf von diversen Haushaltsgroßgeräten wie Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen etc. mit Energieeffizienzklasse A+++. Die maximale Förderhöhe beträgt 100€.

Was hilft bei Zahlungsproblemen, Mahnungen oder Sperrungen?

Hilfe bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten

Im Netzwerk „Runder Tisch Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ haben sich 14 Bremer Institutionen, darunter die Verbraucherzentrale, die Agentur für Arbeit, die Energiesparhelfer und die Sozialsenatorin vereint. Sie bieten Hilfe und Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten unter www.sos-stromsperre.de oder die telefonische Hotline 0421 160 777.

Woher kommt der Strom von swb?

In Bremen:
Der größte Teil des von swb in der Hansestadt physisch gelieferten Stroms  kommt aus Bremen. swb erzeugt ihn in eigenen Kraftwerken aus Erdgas und Gichtgas. Im optimalen Zusammenspiel von eigenen Kraftwerkskapazitäten und dem Großhandelsmarkt stellt swb die Stromversorgung Bremens sicher. swb Strom proNatur stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Energien, seine Herkunft wird vom proNatur-Beirat geprüft. swb Strom von hier wird im Weserkraftwerk, Müllheizkraftwerk und Mittelkalorik-Kraftwerk erzeugt und ist frei von Atom- und Kohlestrom.

In Bremerhaven:
Der größte Teil des von swb in der Seestadt gelieferten Stroms stammt von überregionalen Erzeugern. Darüber hinaus betreibt swb in Bremerhaven drei Blockheizkraftwerke, die Strom und Wärme erzeugen. Außerdem bezieht swb aus dem Müllheizkraftwerk der BEG (Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft) Strom. Die dabei als „Nebenprodukt“ gewonnene Wärme gelangt als Fernwärme zu den Bremerhavener Kunden. swb Strom proNatur stammt zu 100 Prozent aus regenerativen Energien und wird von zertifizierten Erzeugern bezogen.

Wieso zahlt mein Nachbar weniger für seinen Strom als ich?

Das ist gut möglich, denn die Höhe der Rechnung hängt von mehreren Faktoren ab. Vielleicht achtet Ihr Nachbar sehr gezielt auf seinen Energieverbrauch. Oder sein Haushalt ist mit energiesparenden Geräten ausgestattet. Ist dieser mit Ihrem überhaupt vergleichbar (andere Personenzahl, seltener zu Hause etc.)? Haben Sie „Stromfresser“ im Haus und stehen Fernseher und HiFi-Anlage häufig auf Stand-by?

Gehen Sie mit uns gemeinsam der Sache auf den Grund und besuchen Sie uns für eine Energieberatung in den swb-Kundencentern in Bremen oder Bremerhaven, Montag bis Freitag von 9.00–18.00 Uhr. Sie können in den Kundencentern auch einen unkomplizierten Strom-Check durchführen lassen.

Was ist noch drin in den Stromkosten?

Wie beim Kraftstoff gibt es auch bei der Kilowattstunde Strom gesetzlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben, auf deren Höhe ein Energieversorger keinen Einfluss hat. Zurzeit sind das acht verschiedene Positionen, namentlich die Stromsteuer, die EEG- und KWKG-Anteile, die §19- oder Industrieumlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Konzessionsabgabe, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Mehrwertsteuer. In Bremen machen sie insgesamt 53 Prozent aus, 51 Prozent in Bremerhaven.

Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG)

Das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich“, kurz EEG, soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die ausschließlich auf der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung basieren. Das EEG legt Mindestvergütungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die EEG-Umlage finanziert.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wird der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine zusätzliche Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Die hierbei entstehenden Mehrkosten werden über die KWKG-Umlage finanziert.

Stromsteuer / Ökosteuer

Mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ wurde die Ökosteuer (heute Stromsteuer) in Deutschland mit Wirkung zum 1. April 1999 eingeführt. Ziele sind die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.

Konzessionsabgabe

Als Entgelt für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Erdgasleitungen dürfen die Kommunen eine Konzessionsabgabe pro gelieferte Kilowattstunde verlangen.

Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) zum Ausgleich für die Netzentgeltbefreiung der Großindustrie

Energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mehr als 10 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen und mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen, werden seit dem 1. Januar 2012 von den Netzentgelten befreit. Damit will die Bundesregierung diese Unternehmen bei den Energiekosten entlasten. Die dadurch entstehenden Netzentgelt-Mindereinnahmen der Netzbetreiber sollen von allen anderen Endverbrauchern getragen werden.

Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG (eingeführt zum 1. Januar 2013)

Verbraucher werden an den Zusatzkosten bei Anschlussproblemen von Windparks in Nord- und Ostsee über den Strompreis beteiligt. Ist ein Windpark eher fertig als sein Anschluss an das Netz, damit der Strom auch eingespeist werden kann, muss der Netzbetreiber dem Windparkbesitzer eine Entschädigung zahlen. Die Kosten für die geleisteten Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, kann der Netzbetreiber auf die Netzentgelte aufschlagen und damit den Endverbraucher belasten.

Mehrwertsteuer

Für alle genannten Preisbestandteile gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von zurzeit 19 Prozent.

Diese gesetzlichen Abgaben sind in den veröffentlichten Strompreisen bereits enthalten.

Wie kann ich meinen Stromverbrauch prüfen?

In unseren swb-Kundencentern in Bremen und Bremerhaven können Sie Ihren Verbrauch mit aktuellen Durchschnittswerten vergleichen. Hier bieten wir Ihnen auch einen Strom-Check an, der Ihnen verrät, welche „Stromfresser“ – Kühl- und Gefrierschrank oder Waschmaschine – Sie erneuern sollten.

Wenn Sie Ihren Stromverbrauch selbst prüfen wollen, leihen wir Ihnen kostenlos ein Strommessgerät. Die Berater im swb-Kundencenter helfen Ihnen bei Fragen gern weiter.

Ihr Ansprechpartner


Energieberatung bei swb
Tipps und Tricks zum Energiesparen
swb macht Energiesparen leicht
Mehr erfahren
Beim Umzug die Energie mitnehmen
Einzug oder Auszug einfach melden
Beim Umzug die Energie von swb ganz einfach mitnehmen
weiter >>