swb stellt Ihnen Erdgas aus dem Mitteldrucknetz analog § 38 EnWG zur Verfügung, wenn Ihre Erdgasversorgung ohne Zuordnung zu einer Lieferung oder einem Liefervertrag erfolgt. Damit ist Ihre unterbrechungsfreie Versorgung sichergestellt.
Wir stimmen unser Angebot für Ihre Ersatzbelieferung gern individuell auf Ihre Bedürfnisse ab. Sprechen Sie persönlich mit uns über die Möglichkeiten von swb Erdgas in Ihrem Unternehmen. Vereinbaren Sie hierfür gleich einen Termin mit uns über das obige Kontaktformular oder per Telefon. Bis dahin erfolgt Ihre Ersatzbelieferung zu den nachstehend aufgeführten Konditionen:
Grundpreis | 370,00 Euro/Jahr |
Verbrauchspreis Energie | (EEX THE)/10 + 3,2 Cent/kWh |
EEX THE = Settlement-Preis des vorletzten Handelstages des Monatshandelsproduktes EEX THE NATURAL GAS FUTURES in Euro/MWh.
Die EEX THE-Notierungen werden auf der Internetseite www.eex.com veröffentlicht.
Der Verbrauchspreis Energie nach Maßgabe der vorstehenden Formel beträgt:
Abrechnungsmonat | Verbrauchspreis Energie |
Januar 2024 | 6,5775 Cent/kWh |
Februar 2024 | 6,1967 Cent/kWh |
März 2024 | 5,7856 Cent/kWh |
April 2024 | 5,9840 Cent/kWh |
Mai 2024 | 6,0040 Cent/kWh |
Juni 2024 | 6,6932 Cent/kWh |
Juli 2024 | 6,6335 Cent/kWh |
August 2024 | 6,6389 Cent/kWh |
September 2024 | 7,0645 Cent/kWh |
Oktober 2024 | 7,0359 Cent/kWh |
November 2024 | 7,5557 Cent/kWh |
Dezember 2024 | 7,9187 Cent/kWh |
Januar 2025 | 8,0800 Cent/kWh |
Februar 2025 | 8,4343 Cent/kWh |
März 2025 | 7,7941 Cent/kWh |
April 2025 | 7,3605 Cent/kWh |
Der Verbrauchspreis Energie versteht sich zuzüglich der/dem
Montag bis Donnerstag 9.00 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 15.00 Uhr
T 0421 359-3929
swb Vertrieb Bremen GmbH
Postfach 10 78 03
28078 Bremen
swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG
Postfach 10 12 80
27512 Bremerhaven
Informationen zum Abrechnungsbrennwert
swb versorgt Ihre Verbrauchsstelle mit Erdgas der Gruppe L bzw. H (2. Gasfamilie) je nachdem in welchem Gebiet sich Ihre Verbrauchsstelle befindet. Die Erdgasbeschaffenheit entspricht der aktuellen Richtlinie der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) G 260.
Alle Erdgasversorgungsunternehmen sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Erdgasverbrauch in Kilowattstunden abzurechnen.
Faustregel: Etwas weniger als 10 Kilowattstunden (kWh) stecken in einem Kubikmeter Erdgas.
Der genaue Wert für die thermische Energie des gelieferten Erdgases in kWh ergibt sich durch Multiplikation des Messergebnisses – Ihres Gaszählers in Kubikmetern (m3) – mit der Gaszustandszahl und dem für die Abrechnungsperiode gültigen Abrechnungsbrennwert*. Die Gaszustandszahl liegt für die jeweilige Abnahmestelle grundsätzlich fest. Diese kann sich nur ändern, wenn technische Geräte vom Netzbetreiber ausgetauscht werden. Die Umrechnung wird in der DVGW-Richtlinie, Arbeitsblatt G 685 geregelt und gilt für alle deutschen Gasversorgungsunternehmen. Über die korrekte Anwendung der technischen Richtlinie wacht das Bremer Eichamt.
* Der Methangehalt und damit der Brennwert des Erdgases unterliegen natürlichen Schwankungen, weil Erdgas ein Naturprodukt ist. Der Brennwert wird monatlich vom Vorlieferanten an den Übergabestellen gemessen und swb mitgeteilt. swb ermittelt für jeden Monatswert den mengengewogenen Mittelwert, den sog. Abrechnungsbrennwert und übergibt diesen kontinuierlich an das Abrechnungssystem. Das System bildet zum Abrechnungszeitpunkt den Mittelwert aus den für die Abrechnungsperiode relevanten Monatswerten.