Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Regeln und Kodexen in einem Unternehmen ist Ausdruck seiner Vertrauenswürdigkeit. Für swb als Dienstleister sind Vertrauenswürdigkeit und Solidität die tragenden Säulen des geschäftlichen Erfolgs. Compliance ist daher ein zentrales Thema. Dies schließt nicht nur Mitarbeiter, sondern auch beauftragte Dritte, Dienstleister, Berater oder Agenturen ein.
"Compliance" bedeutet für swb auch das klare Bekenntnis zu ethischen Grundsätzen wie Wertschätzung und Integrität, wie sie im swb-Verhaltenskodex beschrieben sind. Der swb-Verhaltenskodex basiert auf den Werten und der Kultur des Unternehmens. Hieraus werden die wesentlichen Grundsätzen und Regeln für rechtmäßiges sowie verantwortungsvolles Verhalten – insbesondere im Umgang mit Geschäftspartnern und Trägern öffentlicher Ämter – abgeleitet.
Mitarbeiter des swb-Konzerns und auch Dritte können sich an die Compliance-Organisation wenden, wenn sie Hinweise zu unternehmensbezogenen Missständen und internem Fehlverhalten (z. B. die Umgehung swb-interner Bestell-, Kontroll- und Vollmachtsysteme etc.) geben möchten. Die Hinweise können sich aber auch auf rechtswidriges Verhalten von Kollegen, Vorgesetzten, Drittfirmen (Auftragnehmer/-geber), Behörden und sonstigen Stellen beziehen (zum Beispiel Untreue, Urkundenfälschung, Vorteilsnahme oder Bestechung).
Die Compliance-Organisation erfüllt die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
swb versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird. Die hinweisgebenden Personen werden vor möglichen Repressalien geschützt.
Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es ermöglicht somit auch, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von swb selbst oder das eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von swb entstanden sind.
Die Verfahrensordnung steht hier zum Download bereit.
Die Compliance-Organisation von swb können Sie über das untenstehende Kontaktformular erreichen:
Sie können uns gerne auch telefonisch oder per Post kontaktieren:
T +49 421 359 3107
F +49 421 359 2099
swb AG
Recht und Liegenschaften
Compliance-Beauftragte (persönlich/vertraulich)
Theodor-Heuss-Allee 20
28215 Bremen
Die interne Compliance-Organisation wird durch einen unternehmensexternen Ombudsmann unterstützt. Der Begriff Ombud (altisländisch) bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter.
Der swb-Ombudsmann Dr. Ulrich Hoffmann ist ein erfahrener ehemaliger Strafrichter am Amtsgericht Bremen. Neben der Compliance-Organisation ist der Ombudsmann Ansprechpartner bei unternehmensbezogenen Missständen oder Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten.
Dr. Ulrich Hoffmann
T 0172 5151531
drullihoffmann@web.de
Möchten Sie Probleme oder Fragen zu ihrem Vertrag klären, dann sind Sie in unserem Service-Bereich richtig. Zum Service-Bereich gelangen Sie hier. Unseren swb-Kundenservice erreichen Sie hier.
Wichtig: Der Ombudsmann kann als unternehmensexterne Person zu Vertragsinhalten keine Auskunft geben.
Er ist auch keine "allgemeine Beschwerdestelle" von swb.
Der Ombudsmann ist zur Verschwiegenheit über die Person eines Hinweisgebers verpflichtet und wird Daten zur Person oder Daten, aus denen die Person identifiziert werden könnte, nur an swb weitergeben, wenn der Hinweisgeber damit einverstanden ist. Kontaktpersonen für den Ombudsmann sind die swb-Compliance-Beauftragten. Wenn die Rolle eines Vorstandsmitglieds thematisiert wird, ist der Aufsichtsratsvorsitzender die Kontaktperson für den Ombudsmann. Der Ombudsmann ist keine "allgemeine Beschwerdestelle" von swb. Er wird auch nicht als Streitschlichter für swb tätig werden. Und er wird nach Hinweisen keine eigenen Ermittlungen anstellen. Dies ist intern vorrangig Aufgabe der internen Revision, extern Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Das HinSchG sieht ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Über diesen Link geht’s zu den vom BfJ veröffentlichten Meldekanälen, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.
Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt nach den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen für Hinweisgeber nach Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie hier.