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Unser Service zum Thema swb Erdgas


Fragen? Wir tun unser Bestes, sie zu beantworten


Wer hilft bei Zahlungsproblemen, Mahnungen oder Sperrungen?

Es kann jedem passieren, dass das Konto durch eine Verkettung unglücklicher Umstände einmal nicht gedeckt ist. Wenn jedoch regelmäßig Zahlungsprobleme auftreten und Mahnungen im Briefkasten liegen, gilt es sich zu kümmern um daheim nicht plötzlich im Dunkeln oder in der Kälte zu stehen. Zur Unterstützung haben wir an dieser Stelle relevante Informationen zusammengetragen. Die wichtigste Frage zuerst:

An wen kann ich mich wenden?

Unter dem Motto „Zappenduster ... das will niemand!“ sind auf der Homepage www.sos-stromsperre.de Ansprechpartner und viele weiterführende Hinweise für Kunden aufgeführt, denen eine Strom-, Gas- oder Wassersperre droht.
Damit die Versorgung des Haushalts erhalten bleibt, stehen Ihnen unter anderem Jobcenter, Amt für soziale Dienste, Schuldenberater oder die Verbraucherzentrale zur Seite. Sie unterstützen, um eine unangenehme finanzielle Situation zu entspannen, eventuelle Ansprüche auf Transferleistungen zu klären bzw. zu bewilligen und so die drohende Sperre abzuwenden.

Mahnungen sind immer ärgerlich. Zumal für deren Erstellung und Versendung Kosten entstehen, die derjenige tragen muss, der sie durch seine Nichtzahlung verursacht hat. Erfahren Sie, wie Sie bei Mahnungen reagieren sollten und welche Möglichkeiten Sie bei zwischenzeitlichen finanziellen Engpässen haben, um den monatlich fälligen Betrag zu senken.

Was tun, wenn ich eine Mahnung erhalten habe?

Am besten: umgehend zahlen und die Sache vergessen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben das Geld aufzubringen, wenden Sie sich entweder vor Ort oder telefonisch an den swb-Kundenservice in Bremen unter der Nummer 0421 359-3590 bzw. in Bremerhaven unter 0471 477-1111. Oder senden Sie uns eine Nachricht.
Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Sind Zwischenrechnungen möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine Zwischenrechnung zu jeder Zeit möglich. Für die entstehenden Aufwände entstehen Kosten in Höhe von 14,88 Euro.
Wenn Sie Zwischenrechnungen wünschen, sprechen Sie vor Ort oder am Telefon den swb-Kundenservice in Bremen (Tel. 0421 359-3590) oder Bremerhaven (Tel. 0471 477-1111) an. 

Wer ist zuständig für Leistungen zur Existenzsicherung?

Bei allen Fragen zur Existenzsicherung helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise und persönliche Beratungen vor Ort

in Bremen: in Bremerhaven

 

Was tun bei drohender Sperre der Allgemeinversorgung?

Plötzlich zappenduster kann es auch ohne eigenes Verschulden werden: Wenn Ihre Wohnungsverwaltung bzw. Ihr Vermieter Zahlungsrückstände bei swb hat, droht eine Sperre der Allgemeinversorgung – die etwa Strom für Aufzug, Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung sowie Heizung oder Trinkwasser umfasst.
Wenn Sie über eine drohende Sperre von swb informiert werden, setzen Sie sich bitte unbedingt – am besten zusammen mit anderen Mietern oder der Hausgemeinschaft – mit Ihrem Vermieter oder der Wohnungsverwaltung in Verbindung. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen, nutzen Sie bitte die auf dem Informationsanschreiben angegebene Möglichkeit, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Warum sind Mahnungen und Zahlungserinnerungen kostenpflichtig?

Das Erstellen und Versenden von Mahnungen und Zahlungserinnerungen verursacht Kosten. Diese entstehen nur, weil nicht gezahlt wurde. Sie müssen von denjenigen bezahlt werden, die sie verursacht haben.

Kann ich meine Rechnung bar zahlen?

In den swb-Kundencentern Bremen und Bremerhaven sind Bareinzahlungen nicht möglich – dafür aber bei allen Banken und Sparkassen.

Wichtig zu wissen: In den Postfilialen Weserpark, Roland-Center, Domsheide und Vegesacker Heerstraße in Bremen wird keine Einzahlungsgebühr berechnet, die übernimmt swb. Bei allen anderen Geldinstituten entstehen bei der Rechnungsbegleichung die für die jeweilige Bank üblichen Kosten.

Einfacher und garantiert zusatzkostenfrei ist der swb-Bankeinzug-Service. Die Einzugsermächtigung dafür können Sie schnell und einfach per Online-Service erteilen.

Welche Förderprogramme kommen für mich in Frage?

Wenn Sie Erdgas über einen Energievertrag von swb beziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf verschiedene Förderprogramme zu bewerben.

Hier finden Sie eine Übersicht.

Förderprogramm Wartung - Wir fördern alle Maßnahmen, die zu einer optimalen Einstellung Ihrer Heizungsanlage dienen. Pro Wartung beträgt die Förderhöhe bis zu 25€.

Welche Kriterien bestimmen den Erdgaspreis?

Bis zum Jahr 2010 war noch der Importpreis für Heizöl extraleicht das Hauptkriterium zur Preisbildung. Die grundsätzliche Koppelung des Erdgaspreises an den Ölpreis spielt durch den zunehmenden Handel von Erdgas an den Börsen und der Aufteilung der Beschaffung auf mehrere Lieferanten nur noch eine untergeordnete Rolle. Auch swb koppelt die Erdgasbeschaffung an Erdgashandelspunkte im Inland und im benachbarten Ausland. Wie bei anderen Energiearten bestimmen auch hier Angebot und Nachfrage den Einkaufspreis.

Wie sind die Kündigungsfristen bei meinem Strom- oder Erdgasvertrag?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung (Strom und Erdgas) 14 Tage ab Ankündigung. Sollten Sie einen Sondervertrag haben (z. B. swb Strom von hier) richtet sich die Kündigungsfrist nach Ihren Vertragsvereinbarungen. Schicken Sie uns Ihre Kündigung bitte in Textform.
Bei einem Umzug behalten Sie Ihren Sondervertrag, Sie brauchen Ihren Vertrag nicht kündigen. Teilen Sie uns dies bitte bei einer Auszugs- und Einzugsmeldung mit.

Zuerst müssen Sie hierbei den Auszug melden. Hierfür sind folgende Angaben wichtig:

  • Kundennummer und/oder Vertragskontonummer (auf Ihrer letzten swb-Rechnung)
  • Adresse der Verbrauchsstelle, die gekündigt werden soll
  • Ihr Auszugsdatum
  • Name des Nachmieters oder Eigentümers
  • Ihre neue Adresse

Anschließend sollten Sie uns außerdem den Einzug in Ihre neue Wohnung / Ihr neues Haus melden. Hierfür benötigen wir folgende Angaben:

  • Kundennummer und/oder Vertragskontonummer (auf Ihrer letzten swb-Rechnung)
  • Angaben zu Ihrer Person mit Adresse
  • Angaben zum Vormieter
  • Zählerstand

Kann ich meine Heizung problemlos von Heizöl auf Erdgas umstellen?

Das ist sogar einfacher, als Sie vielleicht denken. Für Ihre Fragen steht Ihnen gern ein swb-Energieberater unter 0421 359-2656 zur Verfügung.

Vereinbaren Sie auch einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin im swb-Kundencenter.

Was ist der Abschlag und wie kann er geändert werden?

Ihre Abschlagsbeträge werden auf der Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet. Der Gesamtbetrag Ihrer Energierechnung wird auf elf Zahlungstermine verteilt. Erfahrungsgemäß führen alte Haushaltsgeräte und schlecht eingestellte Heizungen zu hohen Energieverbräuchen. Um diesen auf den Grund zu gehen, können Sie sich an den Kundenservice in Bremen 0421 359–3590 oder Bremerhaven 0471 477–1111 wenden.

Oder lassen Sie sich in den swb-Kundencentern beraten. Fragen Sie dort auch nach den neuesten Förderprogrammen, mit denen der Kauf von energiesparenden Haushaltsgeräten und die Heizungsmodernisierung gefördert werden.

Sie möchten Ihren Abschlag ändern? In Absprache mit unseren Servicemitarbeitern ist das selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie uns einfach unter den oben genannten Telefonnummern, im Kundencenter oder über mein swb:

>> Ändern Sie Ihren Abschlag

Ihr Ansprechpartner