Was wird gefördert?
Das Land Bremen fördert den Ersatz von Heizungen auf Basis von fossilen Energieträgern sowie von älteren Gasheizungen in Wohngebäuden. Ziel der Förderung ist es, die benötigte Nutzenergie mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Primärenergie zu erbringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben. Für Spezifizierungen siehe Antrag.
Wie wird gefördert?
Die Fördersumme wird so bemessen, dass die Summe der Fördermittel, die von Dritten sowie vom Land für dieselbe Maßnahme gewährt werden, 60 % der förderfähigen Investitionsausgaben entspricht.
Wer ist mein Ansprechpartner?
swb-Kundencenter Bremen oder swb-Kundencenter Bremerhaven
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Referat 44: Recht und Vollzug der Energiewende
Verfügbarkeit
Bundesland Bremen
Förderrichtlinie Heizungstausch
Förderantrag stellen