Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Wärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Wärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Wärme teurer.
Der Gesetzgeber hat mit der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ eine Regelung geschaffen, die auf eine langfristige Vertragsbindung gerichtet ist. Mit den sogenannten Preisänderungsklauseln soll für beide Partner eines langfristigen Wärmeversorgungsvertrags eine verlässliche Basis für die Preiskalkulation geschaffen werden – nachvollziehbar und transparent.
Unsere Preisänderungsklauseln richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen der AVB FernwärmeV § 24 Abs. 4. Mit den Preisänderungsklauseln werden die aktuellen Kosten abgebildet, die bei Erzeugung und Verteilung der Wärme in Bremen und Bremerhaven entstehen. Vornehmlich sind das Materialkosten, Brennstoffkosten und Lohnkosten. Die Preisänderungsklauseln berücksichtigen daneben die aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. In Bremen und Bremerhaven wirken sich hauptsächlich Material-, Brennstoff- und Lohnkosten auf den Wärmepreis aus. Diese Faktoren werden über Messziffern (Indizes) des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die Preisänderungsklausel von swb berücksichtigt folgende Einflüsse:
Die Wärmeversorgung des Tabakquartiers wird mit Blick auf seinen Anspruch als klimafreundliches Quartier und die städtebaulich vorgegebene Dekarbonisierung voraussichtlich im Jahr 2024 von der zunächst noch bestehenden Wärmeerzeugung mit Erdgas in Heißwasserkesseln auf eine regenerative Erzeugung durch Abwasserwärmepumpen umgestellt.
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Bremen siehe Preisänderungsklausel für swb Wärme basis.
Mit Inbetriebnahme der Wärmeerzeugung und -versorgung mittels Abwasser-Wärmepumpen findet daher anstelle der vorstehenden Verbrauchspreis-Anpassungsklausel die folgende Klausel Anwendung, damit die gesetzlichen Anforderungen von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auch nach dem Wechsel der Erzeugungsform erfüllt sind.
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Cent pro kWh ab Inbetriebnahme der Wärmepumpe:
Preisänderungsklausel für den Grundpreis (GP) in Euro pro Jahr:
Alle in der Formel verwendeten Parameter sind Indizes des Statistischen Bundesamtes und in den einschlägigen behördlichen Veröffentlichungen zu finden unter: www-genesis.destatis.de.
Die Wärmeversorgung des Tabakquartiers wird mit Blick auf seinen Anspruch als klimafreundliches Quartier und die städtebaulich vorgegebene Dekarbonisierung voraussichtlich im Jahr 2024 von der zunächst noch bestehenden Wärmeerzeugung mit Erdgas in Heißwasserkesseln auf eine regenerative Erzeugung durch Abwasserwärmepumpen umgestellt.
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Bremen siehe Preisänderungsklausel für swb Wärme basis.
Mit Inbetriebnahme der Wärmeerzeugung und -versorgung mittels Abwasser-Wärmepumpen findet daher anstelle der vorstehenden Verbrauchspreis-Anpassungsklausel die folgende Klausel Anwendung, damit die gesetzlichen Anforderungen von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV auch nach dem Wechsel der Erzeugungsform erfüllt sind.
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Cent pro kWh ab Inbetriebnahme der Wärmepumpe:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis Kälte (VPK) in Cent pro kWh:
Preisänderungsklausel für den Grundpreis (GP) in Euro pro Jahr:
Preisänderungsklausel für den Grundpreis Kälte (GPK) in Euro pro Jahr:
Alle in der Formel verwendeten Parameter sind Indizes des Statistischen Bundesamtes und in den einschlägigen behördlichen Veröffentlichungen zu finden unter: www-genesis.destatis.de.
L (Lohn-Index)
„Index der tariflichen Monatslöhne in der Energie- u. Wasserversorg.; Entsorgungswirtschaft“ ohne Sonderzahlungen, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code "62221-0002", Indizes der Tarifverdienste, Wochenarbeitszeit: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige. Position „WZ08-D-05 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a.“, Index d. tarifl. Monatsverdienste ohne Sonderzahl.
I (Investitionsgüterindex) Index
„Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“; arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code 61241-0004, GP2009 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Position GP-X002
G (Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke“)
Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke“, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code „61241-0006“, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2009 2-6-Steller Hierarchie), Index GP09-352224-01
Markt (Wärmepreis-Index)
Index abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code "61111-0006", Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate, Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen), Inhalt: Verwendungszwecke d. Individualkonsums, Sonderpositionen, Position CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Betriebskosten)
MK = Markt Kälte (Fernwärme, nicht Wohngebäude)
Code-Auswahl: „61241-0004“, Güterverzeichnis (GP2009 ausgewählte 9-Steller: Gewerbliche Produkte), Index GP 09-353010032 „Fernwärme, Belieferung eines Nichtwohngebäudes“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
S (Strom-Index)
Index abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code-Auswahl: „61241-0004“, Inhalt: „GP2009 (6-Steller): Gewerbliche Produkte“, Index-Zeile: GP09-351113 „Elektrischer Strom, bei Abgabe an gewerbl. Anlagen“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
Q (Aktuelles Quartal)
Q–1 (Vorquartal)
Q–2 (2. Quartal vor dem aktuellen Quartal)
Q–3 (3. Quartal vor dem aktuellen Quartal)