Im Zuge der Dekarbonisierung der Wärmenetze hat swb das letzte Kohlekraftwerk in Bremen stillgelegt und durch ein erdgasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) ersetzt. Darüber hinaus ist eine Fernwärme-Verbindungsleitung zwischen den Versorgungsgebieten Horn-Lehe und Bremen-Ost fertiggestellt worden, um diese miteinander zu verbinden. Damit steht mehr umweltfreundliche Wärme aus Abfall zur Verfügung. Da sich durch diese Maßnahmen die Kostenstruktur, bzw. -entwicklung der Wärmeerzeugung und Bereitstellung in Bremen ändern wird, erfordert das eine Anpassung der Bremer Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis.
In der neuen Preisänderungsklausel spielt die Kostenentwicklung von Steinkohle wegen des Kohleausstiegs keine Rolle mehr, dafür bekommt die Kostenentwicklung von Erdgas mehr Gewicht. Durch die höheren variablen Brennstoffkosten sinkt der Einfluss der Lohn- und Materialkosten, womit diese Kostenarten eine geringere Gewichtung bekommen. Da die Kosten für CO2-Zertifikate eine relevante Größenordnung erreicht haben, wird die Entwicklung dieser Kosten in einem eigenen Parameter berücksichtigt. Mit der exakt hälftigen Gewichtung der vorstehend genannten Erzeugungs- und Bereitstellungskosten einerseits und der Entwicklung auf dem Wärmemarkt andererseits kommen wir aktuellen kartell- und verbraucherschutzrechtlichen Forderungen nach.
Der in der Formel verwendete Erdgas-Index „G“ ist ein Index des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) und kann abgerufen werden unter: www.genesis.destatis.de.
„Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, ohne CO2-Abgabe“ abrufbar unter: www.genesis.destatis.de, 61 „Preise“, 61241 „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 2-/3-/4-/5-/6-/9 Steller/Sonderpositionen), GP2019 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Code „GP19-352224101“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate.
Die Preisentwicklung von Emissionsberechtigungen „CO2“ ergeben sich aus dem europäischen Emissionshandel in EUR/Tonne CO2 an der Europäischen Energiebörse EEX. Diese Werte können bei der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt abgerufen werden unter: www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/Versteigerung/Berichte/berichte-node.html. Die CO2-Quartalswerte finden sich in den jeweiligen Quartalsberichten der DEHSt in Tabelle 1, letzte Zeile, vorletzte Spalte.
Alle übrigen Indizes bleiben dieselben wie bisher.
Die Anwendung der aktualisierten Klausel in Bremen erfolgt erstmals zum 1. Oktober 2024. Da sich in Bremerhaven keine Änderungen der Kostenstruktur für die Wärmeerzeugung und -bereitstellung ergeben haben, bleibt hier alles beim Alten.
Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Fernwärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Fernwärme teurer.
Der Aufbau einer Infrastruktur für Fernwärme erfordert hohe Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeverteilungsanlagen (Netze). Daher hat der Gesetzgeber mit der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ eine Regelung geschaffen, die auf eine langfristige Vertragsbindung gerichtet ist. Mit den sogenannten Preisänderungsklauseln soll für beide Partner eines langfristigen Fernwärmeversorgungsvertrags eine verlässliche Basis für die Preiskalkulation geschaffen werden – nachvollziehbar und transparent.
Unsere Preisänderungsklauseln richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen der AVB FernwärmeV § 24 Abs. 4. Mit den Preisänderungsklauseln werden die aktuellen Kosten abgebildet, die bei Erzeugung und Verteilung der Fernwärme in Bremen und Bremerhaven entstehen. Vornehmlich sind das Materialkosten, Brennstoffkosten für Steinkohle, Erdgas und Heizöl sowie Lohnkosten. Die Preisänderungsklauseln berücksichtigen daneben die aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Auf dieser Grundlage setzen sich die Preisänderungsbestimmungen zu 60 Prozent aus den Veränderungen der jeweiligen Kostenbestandteile und zu 40 Prozent aus der Wärmemarktentwicklung zusammen.
In Bremen und Bremerhaven wirken sich hauptsächlich Material-, Brennstoff- und Lohnkosten auf den Fernwärmepreis aus. Diese Faktoren werden über Messziffern (Indizes) des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die Preisänderungsklausel von swb berücksichtigt folgende Einflüsse:
Preisänderungsklausel für den Grundpreis (GP) in EUR/Monat:
Preisänderungsklausel für den Leistungspreis (LP) in EUR/kW/Jahr:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) Bremen in Cent/kWh:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) Bremerhaven in Cent/kWh:
Der Grundpreis (GP), der Leistungspreis (LP) und der Verbrauchspreis (VP) werden wie bisher zu Quartalsbeginn angepasst.
Alle in den Formeln verwendeten Parameter sind in den nachstehend genannten behördlichen Veröffentlichungen zu finden. Bis auf die Emissionsberechtigungen „CO2“ handelt es sich bei allen Parametern um Indizes des Statistischen Bundesamtes.
Emissionsberechtigungen „CO2“
Die Preisentwicklung der Emissionsberechtigungen „CO2“ ergibt sich aus dem europäischen Emissionshandel in EUR/Tonne CO2 an der Europäischen Energiebörse EEX. Diese Werte können bei der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt abgerufen werden unter:
www.dehst.de/DE/Themen/EU-ETS-1/EU-ETS-1-Informationen/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html
Die Seite herunterscrollen bis zu "Regelmäßige Berichte der vierten Handelsperiode". Dort finden sich die jeweiligen CO2-Quartalswerte in den Dokumenten "Auktionierung (EU-ETS), Deutsche Versteigerungen von Emissionsberechtigungen" in Tabelle 1, letzte Zeile, vorletzte Spalte.
Die Indizes des Statistischen Bundesamtes finden Sie unter: www-genesis.destatis.de, indem Sie in der Suchleiste die Index-Bezeichnung in den Anführungszeichen eingeben und dann den jeweils aufgeführten Angaben folgen:
L (Lohn-Index)
Index-Bezeichnung "WZ08-D-05 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a."
I (Investitionsgüterindex)
Index-Bezeichnung „GP-X008 Investitionsgüter“
arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
G (Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, ohne CO2-Abgabe“) nur für Bremen
Suchbegriff: „GP2019 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte“
arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
G (Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, inkl. CO2-Abgabe“) nur für Bremerhaven
Suchbegriff: „GP2019 (6-Steller): Gewerbliche Produkte“
arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
Öl (Heizöl-Index)
Index-Bezeichnung „Heizöl, leicht (zur Erzeugung v. Wärme od. Dampf)“
arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
Markt (Wärmepreis-Index)
Index-Bezeichnung „CC13-77 Wärmepreisindex“
arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
Q (Aktuelles Quartal)
Q–1 (Vorquartal)
Q–2 (2. Quartal vor dem aktuellen Quartal)
Q–3 (3. Quartal vor dem aktuellen Quartal)
Lohnindex1 | CO2 Emissions-Berechtigungen (EUA) |
Erdgasindex ohne CO22 |
Erdgasindex inkl. CO22 | Heizölindex2 | Investitions-Güterindex2 | Wärmepreis-Index1 | |
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April 2024 | 200,2 | 196,8 | 151,9 | 115,5 | 175,9 | ||
Mai 2024 | 208,0 | 202,3 | 140,1 | 115,7 | 175,0 | ||
Juni 2024 | 208,0 | 202,2 | 143,3 | 115,9 | 174,0 | ||
2. Quartal 2024 (Q-3) | 113,3 | 68,1 | 205,4 | 200,4 | 145,1 | 115,7 | 175,0 |
Juli 2024 | 211,9 | 208,3 | 140,9 | 115,9 | 174,7 | ||
August 2024 | 211,7 | 207,0 | 135,2 | 116,0 | 173,7 | ||
September 2024 | 212,7 | 207,6 | 122,8 | 116,0 | 172,9 | ||
3. Quartal 2024 (Q-2) | 114,1 | 67,6 | 212,1 | 207,6 | 133,0 | 116,0 | 173,8 |
1 Basisjahr 2020 = 100 | 2 Basisjahr 2021 = 100 |