Auf Antrag der Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat das Amtsgericht München mit Beschluss vom 29. Januar 2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren für diesen Energielieferanten angeordnet. swb übernimmt als örtlicher Grundversorger umgehend die sogenannte Ersatzversorgung der in Bremen und Bremerhaven rund 3.000 betroffenen Privat- und Gewerbekunden von BEV. Die gesetzlich geregelte Ersatzversorgung stellt sicher, dass diese Kunden nicht ohne Strom und Erdgas dastehen. Selbstverständlich steht swb bei Bedarf auch größeren Kunden zur Seite.
Der örtliche Netzbetreiber wesernetz stellt auf seiner Internetseite www.wesernetz.de Informationen für Verbraucher zur Verfügung.
Innerhalb von nur vier Wochen ist das bereits die zweite Insolvenz eines überregionalen Anbieters. Seit Ende Dezember kann auch die Deutsche Energie GmbH (DEG), bei der unter anderem die Stadt Bremen, die Hamburger Elbphilharmonie und der Deutsche Bundestag Kunden waren, ihre Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Auch hier waren deutschlandweit die Grundversorger - im Land Bremen swb - eingesprungen.
Große deutsche Tageszeitungen berichten aktuell, dass das Ausmaß der BEV-Insolvenz durchaus an die von Teldafax und Flexstrom heran reichen könne. Verbraucherschützer warnen davor, bei der Wahl des Stromanbieters nur auf niedrige Preise und Lockangebote zu achten.
Angela Dittmer
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