„Wir sind mittendrin“ lautet die swb-Antwort auf die Frage nach der Umsetzung des Energiepreisbremsengesetzes. Für Industrie- und Mittelstandskunden, die ihre Abrechnungen monatlich erhalten, werden die Preisbremsen bereits berücksichtigt. Die anspruchsberechtigten Haushalts- und Gewerbekunden mit Jahresverbrauchsabrechnung erhalten ihre persönlichen Informationen über die Auswirkungen der Energiepreisbremsen in den nächsten Wochen, abweichend von der Terminvorgabe der Bundesregierung (1. März 2023).
Zwar noch im Dezember von der Bundesregierung verabschiedet, zeigt sich in der Umsetzung des Energiepreisbremsengesetzes jetzt, dass der vorgegebene Zeitrahmen von zwei Monaten nicht ausreicht, um die Informationspflichten und Berechnungen fristgerecht zum 1. März 2023 rechtssicher und verlässlich umzusetzen. So geht es derzeit vielen deutschen Energieversorgern.
„Für die Verzögerung bitten wir um Verständnis“, sagt Alexander Kmita, Geschäftsführer swb Vertrieb. „Wichtig zu wissen für unsere Kundinnen und Kunden ist, dass alle Anspruchsberechtigten den Effekt aus der Preisbremse rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhalten werden. Zudem sind die Strom- und Erdgaspreise bei swb im Verhältnis zum Wettbewerb sehr günstig, weshalb die Bremsen für etwa die Hälfte der Erdgasverträge Anwendung finden sowie für alle Wärmeverträge. Die Stromverträge sind nicht betroffen.“
Die Entlastung für Haushalte und Kleingewerbe
Alle Informationen sind auf der swb-Website swb.de gleich auf der Startseite zu finden.
Die swb-Preise liegen nahezu vollständig unter den Preisdeckeln der Bremsen von 40 Cent für Strom und 12 Cent für Erdgas. Alle swb-Stromverträge enthalten Preise, die allesamt günstiger als 40 Cent sind. Das gleiche gilt für etwa die Hälfte der swb-Erdgasverträge, deren Preise unter 12 Cent liegen.
Alle swb-Stromkundinnen und -kunden profitieren von den seit Monaten günstigen Strompreisen und können die Preisbremse ignorieren, denn es entsteht kein Entlastungsanspruch.
Die monatliche Entlastung beim Erdgas für einen Beispielhaushalt oder Kleingewerbebetrieb mit einer durchschnittlichen Jahresverbrauchsmenge von 18.000 Kilowattstunden beträgt rund 7 Euro. Für die vergleichbare Wärmemenge wären es rund 24 Euro in Bremen und 34 Euro in Bremerhaven.
Zusammengefasst heißt das: Eine Maßnahme wie die Umsetzung der staatlichen Energiepreisbremsen ist ein Novum für alle Energieversorger, das zudem in knapper Zeit umzusetzen ist. Die unbürokratische Abwicklung ist die Aufgabe der Energieversorger, die Kundinnen und Kunden müssen nichts tun. Alle Haushalte und Kleingewerbebetriebe werden die ihnen zustehende, individuelle Entlastung erhalten, zu der swb in den nächsten Wochen informieren wird.
Angela Dittmer
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