In der Zeit von Montag, 22. März, 18 Uhr bis Donnerstag, 25. März, 15 Uhr verstärkt wesernetz die Beimengung des Geruchsstoffes zum Erdgas in der Stadt Bremen, Bremen-Nord, Stuhr, Weyhe und der Samtgemeinde Thedinghausen. So können Erdgasnutzende noch besser überprüfen, ob es undichte Stellen in der Hausinstallation gibt. Wenn Erdgasgeruch auftritt – schwefelig und ähnlich wie faule Eier – sollte sofort der Entstörungsdienst von wesernetz angerufen werden. Täglich rund um die Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 0421 359-1020.
Geruchsstoff zur Warnung
Erdgas ist an sich geruchsneutral. Vor der Weiterverteilung im Netz fügt wesernetz dem Erdgas einen Geruchsstoff zu – im Fachjargon spricht man von Odorierung. Dadurch erhält das Erdgas seinen typischen Geruch nach Schwefel, ähnlich wie faule Eier. Die Odorierung dient der Sicherheit. Dank des Geruchs kann austretendes Erdgas sofort bemerkt werden.
Vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme
„Um allen Erdgasnutzenden die Möglichkeit zu geben, die Sicherheit Ihrer eigenen Anlagen zu überprüfen, verdreifachen wir einmal im Jahr die Konzentration des Geruchsstoffs“, sagt wesernetz-Sprecher Alexander Jewtuschenko. Selbst kleinste Lecks in den Hausleitungen können mithilfe dieser sogenannten Stoßodorierung eindeutig vom Verbrauchenden wahrgenommen werden. In einem solchen Fall sollte sofort der wesernetz-Entstörungsdienst informiert werden. Erreichbar täglich rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 0421 359-1020. Die wesernetz-Mitarbeitenden grenzen dann das Leck vor Ort ein und veranlassen gegebenenfalls eine Reparatur.
Eigentümer ist verantwortlich
Bis zu Ihrem Hausanschluss prüft wesernetz in regelmäßigen Abständen die Erdgasversorgungsleitungen. Der Hausanschluss befindet sich innerhalb des Gebäudes meist im Keller und hat einen Hebel. Ab dieser sogenannten Haupt-Absperreinrichtung liegt die Verantwortung für die Erdgasanlage beim Eigentümer beziehungsweise Mieter.
Sicherer Umgang mit Erdgas
Optimale Sicherheit gewährleisten drei grundlegende Regeln im Umgang mit Erdgas, die eingehalten werden sollten:
1. Nur zugelassene Installateure dürfen Arbeiten an Erdgasanlagen durchführen.
2. Erdgasgeräte müssen regelmäßig gewartet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen Wartungsvertrag mit einem Installationsunternehmen abschließen. Alle zwölf Jahre sollen Eigentümer oder Mieter ihre Erdgasleitungen im Haus auf Gebrauchsfähigkeit beziehungsweise Dichtheit prüfen lassen.
3. Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung aller Erdgasgeräte, wie zum Beispiel Erdgasthermen und Erdgasherde.
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Über wesernetz
wesernetz ist der örtliche Netzbetreiber im Land Bremen. Das Unternehmen ist verantwortlich für die Versorgungsnetze Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme sowie für die Erdgasnetze in Stuhr, Weyhe und der Samtgemeinde Thedinghausen. Zu den Kernaufgaben gehören der Transport, die Speicherung und die Messung von Energie und Trinkwasser. Im Norden Bremens wird im eigenen Wasserwerk Grundwasser zu Trinkwasser aufbereitet.