1 Förderzweck
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfolgend swb) möchte daher den Anschluss an das swb-Fernwärmenetz nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen finanziell fördern, um so den Anteil an umweltschonender Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Erwärmung von Brauchwasser und der Raumheizung zu erhöhen. Zentrale Ziele des Förderprogramms sind die Einsparung von Primärenergie und die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen im Bereich privater Haushalte und Kleingewerbebetriebe.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage innerhalb der swb-Versorgungsgebiete Bremen und Bremerhaven von einer anderen Energieart auf swb Wärme.
3 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Kunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Energieversorgungsvertrag Wärme mit swb abgeschlossen haben und den Gesamtenergieverbrauch von 150.000 kWh pro Jahr bei Wärme nicht überschreiten.
Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.
4 Voraussetzungen für die Förderung
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen
swb ist die Rechnungskopie, bezogen auf die Durchführung der Maßnahmen, vorzulegen. Der Rechnungskopie über die Umstellung der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlage muss zu entnehmen sein, dass es sich um förderfähige Maßnahmen handelt. Die vorgelegte Rechnungskopie muss zeitlich nach dem 1.1.2024 datiert sein. swb ist berechtigt, die Originalrechnung bei Bedarf anzufordern. swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung
die ordnungsgemäße Durchführung der im Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen.
Technische Voraussetzungen
Die Lieferung, Installation sowie der Anschluss und die Durchführung sonstiger Maßnahmen müssen durch einen für die Arbeiten qualifizierten Fachhandwerksbetrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist, vorgenommen werden. Sämtliche Maßnahmen/Installationen müssen mit den allgemeinen Regeln der Technik sowie den gültigen Anschlussbedingungen, Richtlinien und Normen übereinstimmen.
5 Höhe des Förderbetrags
Die Höhe des Förderbetrags ist begrenzt auf den in der Rechnungskopie ausgewiesenen Bruttobetrag.
Die maximale Förderhöhe beträgt unabhängig von einem etwaig höheren Rechnungsbetrag 500 Euro (inkl. MwSt.) für die Umstellung auf swb Wärme.
6 Rückzahlungsverpflichtung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde.
7 Antragstellung
8 Verfahren
Die Anträge werden durch swb in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen auf die swb bekannte Bankverbindung. Sollte swb keine Bankverbindung vorliegen, wird der Förderbetrag mit der nächsten Jahresverbrauchsrechnung gutgeschrieben.
9 Sonstige Regelungen
Eine Haftung von swb im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
Das Förderprogramm tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Laufzeit des Förderprogramms endet bei Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31.12.2024.