1 Förderzweck
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfolgend swb) möchten daher die optimale Einstellung von bestehenden Heizungsanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen finanziell fördern. Zentrale Ziele des Förderprogramms sind die Einsparung von Primärenergie und die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen im Bereich privater Haushalte. Dieses Förderprogramm ist in Verbindung mit dem örtlichen Fachhandwerk erstellt.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur optimalen Einstellung von bestehenden Heizungsanlagen innerhalb der swb-Versorgungsgebiete Bremen, Bremerhaven, Stuhr, Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen.
Es werden folgende Arbeiten am Wärmeerzeuger und an den Regeleinrichtungen gefördert:
3 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privat- und Gewerbekunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag Erdgas, mit swb abgeschlossen haben.
Das betroffene Gebäude, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, muss von swb im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen mit Erdgas versorgt werden.
Es kann nur eine Förderung je Kunde beantragt werden.
Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.
Antragsteller und Rechnungsempfänger müssen identisch sein.
4 Voraussetzungen für die Förderung
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen
swb ist die Rechnungskopie, bezogen auf die Durchführung der Maßnahmen, vorzulegen; der Rechnungskopie muss zu entnehmen sein, dass es sich um förderfähige Maßnahmen handelt.
Die vorgelegte Rechnungskopie muss zeitlich nach dem 01.01.2024 datiert sein.
swb ist berechtigt, die Originalrechnung bei Bedarf anzufordern.
swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung die ordnungsgemäße Durchführung der im Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen.
Technische Voraussetzungen
Die Durchführung sämtlicher Maßnahmen müssen durch einen für die Arbeiten qualifizierten Fachhandwerksbetrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist, vorgenommen werden.
Sämtliche Maßnahmen müssen mit den allgemeinen Regeln der Technik sowie den gültigen Anschlussbedingungen, Richtlinien und Normen übereinstimmen.
5 Höhe des Förderbetrags
Die Höhe des Förderbetrags ist begrenzt auf den in der Rechnung ausgewiesenen Bruttobetrag.
Die maximale Förderhöhe beträgt unabhängig von einem etwaig höheren Rechnungsbetrag 25 Euro (inkl. MwSt.).
6 Rückzahlungsverpflichtung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde.
Wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung des Förderbetrags seinen Energielieferungsvertrag mit swb kündigt, um innerhalb des Versorgungsgebietes von swb zu einem anderen Energielieferanten zu wechseln, ist der Förderbetrag unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen.
7 Antragstellung
8 Verfahren
Die Anträge werden durch swb in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen auf die swb bekannte Bankverbindung. Sollte swb keine Bankverbindung vorliegen, wird der Förderbetrag mit der nächsten Jahresverbrauchsrechnung gutgeschrieben.
9 Sonstige Regelungen
Eine Haftung von swb im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
Das Förderprogramm tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Laufzeit des Förderprogramms endet bei Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31.12.2024.