Im Zuge der Dekarbonisierung der Wärmenetze hat swb das letzte Kohlekraftwerk in Bremen stillgelegt und durch ein erdgasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) ersetzt. Darüber hinaus ist eine Fernwärme-Verbindungsleitung zwischen den Versorgungsgebieten Horn-Lehe und Bremen-Ost fertiggestellt worden, um diese miteinander zu verbinden. Damit steht mehr umweltfreundliche Wärme aus Abfall zur Verfügung. Da sich durch diese Maßnahmen die Kostenstruktur, bzw. -entwicklung der Wärmeerzeugung und Bereitstellung in Bremen ändern wird, erfordert das eine Anpassung der Bremer Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis.
In der neuen Preisänderungsklausel spielt die Kostenentwicklung von Steinkohle wegen des Kohleausstiegs keine Rolle mehr, dafür bekommt die Kostenentwicklung von Erdgas mehr Gewicht. Durch die höheren variablen Brennstoffkosten sinkt der Einfluss der Lohn- und Materialkosten, womit diese Kostenarten eine geringere Gewichtung bekommen. Da die Kosten für CO2-Zertifikate eine relevante Größenordnung erreicht haben, wird die Entwicklung dieser Kosten in einem eigenen Parameter berücksichtigt. Mit der exakt hälftigen Gewichtung der vorstehend genannten Erzeugungs- und Bereitstellungskosten einerseits und der Entwicklung auf dem Wärmemarkt andererseits kommen wir aktuellen kartell- und verbraucherschutzrechtlichen Forderungen nach.
Der in der Formel verwendete Erdgas-Index „G“ ist ein Index des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) und kann abgerufen werden unter: www.genesis.destatis.de.
„Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, ohne CO2-Abgabe“ abrufbar unter: www.genesis.destatis.de, 61 „Preise“, 61241 „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 2-/3-/4-/5-/6-/9 Steller/Sonderpositionen), GP2019 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Code „GP19-352224101“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate.
Die Preisentwicklung von Emissionsberechtigungen „CO2“ ergeben sich aus dem europäischen Emissionshandel in EUR/Tonne CO2 an der Europäischen Energiebörse EEX. Diese Werte können bei der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt abgerufen werden unter: www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/Versteigerung/Berichte/berichte-node.html. Die CO2-Quartalswerte finden sich in den jeweiligen Quartalsberichten der DEHSt in Tabelle 1, letzte Zeile, vorletzte Spalte.
Alle übrigen Indizes bleiben dieselben wie bisher.
Die Anwendung der aktualisierten Klausel in Bremen erfolgt erstmals zum 1. Oktober 2024. Da sich in Bremerhaven keine Änderungen der Kostenstruktur für die Wärmeerzeugung und -bereitstellung ergeben haben, bleibt hier alles beim Alten.
Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Fernwärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Fernwärme teurer.
Der Aufbau einer Infrastruktur für Fernwärme erfordert hohe Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeverteilungsanlagen (Netze). Daher hat der Gesetzgeber mit der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ eine Regelung geschaffen, die auf eine langfristige Vertragsbindung gerichtet ist. Mit den sogenannten Preisänderungsklauseln soll für beide Partner eines langfristigen Fernwärmeversorgungsvertrags eine verlässliche Basis für die Preiskalkulation geschaffen werden – nachvollziehbar und transparent.
Unsere Preisänderungsklauseln richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen der AVB FernwärmeV § 24 Abs. 4. Mit den Preisänderungsklauseln werden die aktuellen Kosten abgebildet, die bei Erzeugung und Verteilung der Fernwärme in Bremen und Bremerhaven entstehen. Vornehmlich sind das Materialkosten, Brennstoffkosten für Steinkohle, Erdgas und Heizöl sowie Lohnkosten. Die Preisänderungsklauseln berücksichtigen daneben die aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Auf dieser Grundlage setzen sich die Preisänderungsbestimmungen zu 60 Prozent aus den Veränderungen der jeweiligen Kostenbestandteile und zu 40 Prozent aus der Wärmemarktentwicklung zusammen.
In Bremen und Bremerhaven wirken sich hauptsächlich Material-, Brennstoff- und Lohnkosten auf den Fernwärmepreis aus. Diese Faktoren werden über Messziffern (Indizes) des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die Preisänderungsklausel von swb berücksichtigt folgende Einflüsse:
Preisänderungsklausel für den Grundpreis (GP) in EUR/Monat:
Preisänderungsklausel für den Leistungspreis (LP) in EUR/kW/Jahr:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) Bremen in Cent/kWh:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) Bremerhaven in Cent/kWh:
Der Grundpreis (GP), der Leistungspreis (LP) und der Verbrauchspreis (VP) werden wie bisher zu Quartalsbeginn angepasst.
Alle in den Formeln verwendeten Parameter sind Indizes des Statistischen Bundesamtes und in den einschlägigen behördlichen Veröffentlichungen zu finden unter: www-genesis.destatis.de.
L (Lohn-Index) „Index der tariflichen Monatslöhne in der Energie- u. Wasserversorg.; Entsorgungswirtschaft“ ohne Sonderzahlungen, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code "62221-0002", Indizes der Tarifverdienste, Wochenarbeitszeit: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige. Position „WZ08-D-05 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a.“, Index d. tarifl. Monatsverdienste ohne Sonderzahl. |
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I (Investitionsgüterindex) Index „Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“; arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code 61241-0004, GP2019 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Position GP-X008 |
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G (Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, ohne CO2-Abgabe“) nur für Bremen Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, ohne CO2- Abgabe“, abrufbar unter: www-genesis.destatis.de, 61 „Preise“, 61241 „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 2-/3-/4-/5-/6-/9 Steller/Sonderpositionen), GP2019 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Code „GP19-352224101“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate. |
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G (Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke, inkl. CO2-Abgabe“) nur für Bremerhaven Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke“, abrufbar unter: www-genesis.destatis.de, 61 „Preise“, 61241 „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte“: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 2-6-Steller Hierarchie), GP2019 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Code „GP19-352224“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate. |
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Öl (Heizöl-Index) Index „Leichtes Heizöl“, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code „61241-0004“ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2019 2-/3-/4-/5-/6-/9-Steller/ Sonderpositionen)., Inhalt GP2019 (ausgewählte 9-Steller): Gewerbliche Produkte, Position GP19-192026007 (Heizöl, leicht (zur Erzeugung v. Wärme od. Dampf)) |
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Emissionsberechtigungen „CO2“ Alle übrigen Indizes bleiben dieselben wie bisher. Die Anwendung der aktualisierten Klausel in Bremen erfolgt erstmals zum 1. Oktober 2024. Da sich in Bremerhaven keine Änderungen der Kostenstruktur für die Wärmeerzeugung und -bereitstellung ergeben haben, bleibt hier alles beim Alten. |
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Markt (Wärmepreis-Index) Index abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code "61111-0006", Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate, Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen), Inhalt: Verwendungszwecke d. Individualkonsums, Sonderpositionen, Position CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Umlage) |
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Q (Aktuelles Quartal) | ||
Q–1 (Vorquartal) | ||
Q–2 (2. Quartal vor dem aktuellen Quartal) | ||
Q–3 (3. Quartal vor dem aktuellen Quartal) |
Lohnindex1 | CO2 Emissions-Berechtigungen (EUA) |
Erdgasindex ohne CO22 |
Erdgasindex inkl. CO22 | Heizölindex2 | Investitions-Güterindex2 | Wärmepreis-Index1 | |
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Januar 2024 | 205,3 | 203,7 | 144,9 | 114,9 | 173,3 | ||
Februar 2024 | 197,5 | 194,9 | 153,0 | 115,1 | 172,4 | ||
März 2024 | 197,6 | 194,4 | 149,1 | 115,3 | 172,0 | ||
1. Quartal 2024 (Q-3) | 108,6 | 57,3 | 200,1 | 197,7 | 149,0 | 115,1 | 172,6 |
April 2024 | 200,2 | 196,8 | 151,9 | 115,5 | 175,9 | ||
Mai 2024 | 208,0 | 202,3 | 140,1 | 115,7 | 175,0 | ||
Juni 2024 | 208,0 | 202,2 | 143,3 | 115,9 | 174,0 | ||
2. Quartal 2024 (Q-2) | 113,3 | 68,1 | 205,4 | 200,4 | 145,1 | 115,7 | 175,0 |
1 Basisjahr 2020 = 100 | 2 Basisjahr 2021 = 100 |