Als Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Normen einzuhalten, beispielsweise die DIN 1988-100 (Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte) und die DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen).
Die Wasserzähleranlage muss der jeweils gültigen Werknorm von wesernetz entsprechen. Auch Wohnungswasserzählerplätze müssen diese Norm erfüllen. Die Größe des Wasserzählers richtet sich dabei nach dem vom Installateur geplanten und berechneten Wasserbedarf. Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und werden alle fünf Jahre nachgeeicht oder ausgetauscht. Ein Wechsel des Wasserzählers ist auch auf Wunsch des Eigentümers möglich, wenn sich beispielsweise das Verbrauchsverhalten im Gebäude geändert hat. Hierfür ist eine entsprechende Wasserbedarfsanalyse zu erstellen und der Zählerplatz durch den Gebäudeeigentümer umzubauen, bevor swb einen neuen Zähler setzen kann.
Für alle Fragen rund um Ihre Hausinstallation und zur Wassebedarfsanalyse wenden Sie sich an Ihren Installateur.
swb bietet an, die entsprechenden Wohnanlagen mit unseren Wohnungswasserzählern auszustatten.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Wasserzähler oder Wasserzähleranlagen? Dann melden Sie sich gerne bei unseren Energieexperten indem Sie direkt anrufen oder unser Kontaktformular ausfüllen.
Bremen T 0421 359-1234
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