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Der Quick-Check zur Gassicherheit in Ihrem Unternehmen von swb
swb Quick-Check
Für die Gassicherheit in Ihrem Unternehmen

Der swb Quick-Check zur Gassicherheit


Eine erste Prüfung der Gassicherheit mit dem swb Quick-Check 


Der swb Quick-Check zum Thema Gassicherheit in Betrieben
Was versteht man unter Erdgasanlagen?

Unter Erdgasanlagen versteht man neben den erd- und freiverlegten Leitungsanlagen auf Ihrem Werksgelände auch Anlagen zur Gasdruckregelung, -messung und -odorierung. Diese sind Ihren Erdgasanwendungen vorgeschaltet, wie z. B. Thermoprozessanlagen, Kesselanlagen, Gasturbinen, oder Anlagen zur Beheizung Ihrer Werk- und Lagerhallen.

Für Erdgasanlagen auf dem Werksgelände ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) relevant. Somit sind Erdgasanlagen keine überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 2 Nr. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Im Sinne des EnWG § 3 Nr.15 sind diese Anlagen bis zur letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage als Energieanlagen zu betrachten. Damit ist gemäß EnWG das DVGW-Regelwerk das für diesen Bereich einzuhaltende technische Regelwerk.

Erdgasanlagen und Erdgasanwendungen befinden sich in der Regel, ab dem Anschlusspunkt Ihres vorgelagerten Netzbetreibers, in Ihrem Eigentum. Hieraus ergibt sich, dass Sie als Betreiber dieser Anlagen für deren Regelwerkskonformität und Betriebssicherheit verantwortlich sind.

Was versteht man unter Gasverbrauchseinrichtungen und Gasanwendungen?

Unter Gasverbrauchseinrichtungen sind z. B. Thermoprozessanlagen und Kesselanlagen zu verstehen.

Diese unterliegen nicht den Regelungen des DVGW. Es gelten die EU-Produktrichtlinien (z. B. EG-Maschinenrichtlinie) wobei hinsichtlich des Inverkehrbringens die Vorgaben des ProdSG und der Maschinenverordnung (9. Produktsicherheitsverordnung) zu beachten sind. In Bezug auf die Verwendung gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den begleitenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Die Normenreihe DIN EN 746 ist unter der EG-Maschinenrichtlinie mandatiert und legt Sicherheitsanforderungen für industrielle Thermoprozessanlagen fest. Für Industrieöfen ist Teil 2 der Norm besonders wichtig, da er Sicherheitshinweise enthält.

Kesselanlagen in Industriebetrieben, die der Erzeugung von Prozesswärme und Prozessdampf dienen, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Gesetz regelt die Produktanforderungen. Für das Bereitstellen auf dem Markt sind in der Regel die unter dem ProdSG veröffentlichte Maschinenverordnung (9. ProdSV) oder die Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) einzuhalten. Die Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung regelt die BetrSichV. Prüfungen für einen sicheren Betrieb sind generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.

Welche rechtlichen Pflichten habe ich als Betreiber?

Im Rahmen Ihrer Verantwortung obliegt Ihnen die Einhaltung der relevanten Gesetze, Verordnungen, technischen Vorschriften und allgemein anerkannten Regelwerke. Diese dienen in erster Linie dem Schutz von Menschen, von Sach- und Produktionsgütern sowie der Umwelt.

Die Einhaltung dieser Vorgaben dient sowohl Ihrer Rechtssicherheit als auch Ihrer Haftungssicherheit bei etwaigen Schadenersatzansprüchen (Organisationssicherheit). Denn nur Anlagen, deren Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt, erfüllen die rechtlich geforderte Betreibersorgfalt.

Aus betrieblicher Sicht wird durch die Einhaltung der Vorgaben des technischen Regelwerks eine Erhöhung der Funktionssicherheit und damit verbunden der Verfügbarkeit Ihrer Erdgasanlagen und Erdgasanwendungen sichergestellt. Dies dient wiederum Ihrer Produktionssicherheit und damit verbunden Ihrer eigentlichen Kernaufgabe.

Welche Gesetze und Regelwerke sind anzuwenden?

Erdgasanlagen sind im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis zur letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage als Energieanlagen zu betrachten. Daraus resultiert, dass gemäß dem EnWG das DVGW-Regelwerk das für diesen Bereich einzuhaltende technische Regelwerk darstellt. Für Erdgasanwendungen gelten hingegen im Wesentlichen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).swb Quick Check Gassicherheit FAQ

Der anzuwendende Geltungsbereich (Abbildung) ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 3, Nr. 15 beschrieben und er-streckt sich auf Gasanlagen bis einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Gasverbrauchseinrichtung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik werden in § 49 Absatz 2 des EnWG gefordert.

Wobei das EnWG von der Vermutungsregel ausgeht, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik, gemäß dem Stand der Technik, eingehalten werden, wenn das DVGW-Regelwerk angewendet wird.

Zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit sind auch für Energieanlagen insbesondere die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Erläuterungen hierzu können den Vorschiften und Regelwerken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entnommen werden. Handlungshilfen enthält die im September 2019 erschienene DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“.

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