In vielen Unternehmen ist die Versorgung mit Erdgas essentiell für den Betrieb. Besonders wichtig deshalb: das Stichwort "Gassicherheit". Die Gasversorgung muss zuverlässig funktionieren, Sicherheitsrisiken sollten vermieden werden.
Im Umgang mit Erdgasanlagen und -anwendungen müssen diverse rechtliche Vorgaben und technische Regeln eingehalten werden, von Planung und Bau bis hin zu Betrieb und Instandhaltung. Nur so kann zu jedem Zeitpunkt die Sicherheit von Mitarbeitern und Betrieb sichergestellt werden. Ab dem Anschlusspunkt Ihres vorgelagerten Netzbetreibers befinden sich Gasleitungen, Gasanlagen und -anwendungen in der Regel in Ihrem Eigentum und Sie sind für die Sicherheit und den regelwerkskonformen Betrieb verantwortlich.
Unser Quick-Check soll Ihnen in einem ersten Schritt dabei helfen, die Sicherheit des Erdgaseinsatzes bei Ihnen im Betrieb zu überprüfen und so mögliche Risiken zu identifizieren. Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Gassicherheit für Unternehmen haben oder größere Sicherheitsmängel feststellen, helfen wir Ihnen anschließend gerne in einer persönlichen Beratung weiter. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass unsere Experten sich Ihre Gasleitungen, Gasanlagen und Gasanwendungen direkt vor Ort anschauen und mit Ihnen zusammen ein Konzept für Sicherheitsoptimierungen erstellen.
swb bietet eine einfache und kostenlose Prüfung der Gassicherheit in Ihrem Unternehmen. Mit unserem Quick-Check können Sie selbst beurteilen, wo Risikofaktoren vorliegen und es potentiellen Bedarf für Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb gibt. Der Check ist für Sie in folgende Bereiche eingeteilt:
Für jeden Bereich steht Ihnen eine eigene Sicherheitsabfrage zur Verfügung, sodass Sie fachkundige Mitarbeiter hinzuziehen und die Bereiche differenziert prüfen können. Nach Beantwortung der Fragen geben wir Ihnen einen Überblick zu Ihrem aktuellen Sicherheitsniveau.
Im Bereich der GDRM-Anlagen ist vor allem zu beachten, ob sich diese im Eigentum des Netzbetreibers oder des Unternehmens befinden. Für diesen Bereich gilt das DVGW-Regelwerk. Unser Quick-Check soll Ihnen dabei helfen, sich einen schnellen Überblick über die relevanten Gesetze und Regelwerke zu verschaffen.
Erd- und freiverlegte Leitungsanlagen können auf Ihrem Werksgelände eine Gefahr darstellen. Deshalb ist es gerade hier wichtig, dass alle Sicherheitsrisiken erkannt und behoben werden. Die Versorgungssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein. Dabei hilft unser Quick-Check zu den Gasleitungen auf dem Werksgelände.
Für Erdgasanwendungen wie Thermoprozessanlagen gelten die EU-Produktrichtlinien, insbesondere die Vorgaben des ProdSG und der Maschinenverordnung. Verschaffen Sie sich in unserem Quick-Check einen schnellen Überblick über die für Sie relevanten Vorgaben und Ihr aktuelles Sicherheitsniveau.
Kesselanlagen in Industriebetrieben sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Zudem gelten diverse Verordnungen, wie z.B. die Maschinenverordnung und die Druckgeräteverordnung. Unser Quick-Check zu Kesselanlagen informiert Sie über Ihre Betreiberpflichten.
Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung betreffen sämtliche Produktionsschritte in Ihrem Betrieb. Ihre Mitarbeiter sollten für den Umgang mit Erdgasanlagen und -anwendungen geschult sein. In unserem Quick-Check erfahren Sie mehr zu nötigen Zertifizierungen, die Ihr Personal für einen sicheren Umgang mit Erdgas qualifizieren.
Mit elektrischen Anlagen arbeiten Sie auf dem gesamten Werksgelände. Deshalb kann ein Quick-Check zu dem Sicherheitsniveau hier hilfreich sein, um mögliche Risikofaktoren zu sichten und diese zu beseitigen. So stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbetrieb nicht gestört ist und Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können.
Unter Erdgasanlagen versteht man neben den erd- und freiverlegten Leitungsanlagen auf Ihrem Werksgelände auch Anlagen zur Gasdruckregelung, -messung und -odorierung. Diese sind Ihren Erdgasanwendungen vorgeschaltet, wie z. B. Thermoprozessanlagen, Kesselanlagen, Gasturbinen, oder Anlagen zur Beheizung Ihrer Werk- und Lagerhallen.
Für Erdgasanlagen auf dem Werksgelände ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) relevant. Somit sind Erdgasanlagen keine überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 2 Nr. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Im Sinne des EnWG § 3 Nr.15 sind diese Anlagen bis zur letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage als Energieanlagen zu betrachten. Damit ist gemäß EnWG das DVGW-Regelwerk das für diesen Bereich einzuhaltende technische Regelwerk.
Erdgasanlagen und Erdgasanwendungen befinden sich in der Regel, ab dem Anschlusspunkt Ihres vorgelagerten Netzbetreibers, in Ihrem Eigentum. Hieraus ergibt sich, dass Sie als Betreiber dieser Anlagen für deren Regelwerkskonformität und Betriebssicherheit verantwortlich sind.
Unter Gasverbrauchseinrichtungen sind z. B. Thermoprozessanlagen und Kesselanlagen zu verstehen.
Diese unterliegen nicht den Regelungen des DVGW. Es gelten die EU-Produktrichtlinien (z. B. EG-Maschinenrichtlinie) wobei hinsichtlich des Inverkehrbringens die Vorgaben des ProdSG und der Maschinenverordnung (9. Produktsicherheitsverordnung) zu beachten sind. In Bezug auf die Verwendung gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den begleitenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Die Normenreihe DIN EN 746 ist unter der EG-Maschinenrichtlinie mandatiert und legt Sicherheitsanforderungen für industrielle Thermoprozessanlagen fest. Für Industrieöfen ist Teil 2 der Norm besonders wichtig, da er Sicherheitshinweise enthält.
Kesselanlagen in Industriebetrieben, die der Erzeugung von Prozesswärme und Prozessdampf dienen, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Dieses Gesetz regelt die Produktanforderungen. Für das Bereitstellen auf dem Markt sind in der Regel die unter dem ProdSG veröffentlichte Maschinenverordnung (9. ProdSV) oder die Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) einzuhalten. Die Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung regelt die BetrSichV. Prüfungen für einen sicheren Betrieb sind generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.
Im Rahmen Ihrer Verantwortung obliegt Ihnen die Einhaltung der relevanten Gesetze, Verordnungen, technischen Vorschriften und allgemein anerkannten Regelwerke. Diese dienen in erster Linie dem Schutz von Menschen, von Sach- und Produktionsgütern sowie der Umwelt.
Die Einhaltung dieser Vorgaben dient sowohl Ihrer Rechtssicherheit als auch Ihrer Haftungssicherheit bei etwaigen Schadenersatzansprüchen (Organisationssicherheit). Denn nur Anlagen, deren Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt, erfüllen die rechtlich geforderte Betreibersorgfalt.
Aus betrieblicher Sicht wird durch die Einhaltung der Vorgaben des technischen Regelwerks eine Erhöhung der Funktionssicherheit und damit verbunden der Verfügbarkeit Ihrer Erdgasanlagen und Erdgasanwendungen sichergestellt. Dies dient wiederum Ihrer Produktionssicherheit und damit verbunden Ihrer eigentlichen Kernaufgabe.
Erdgasanlagen sind im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis zur letzten Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage als Energieanlagen zu betrachten. Daraus resultiert, dass gemäß dem EnWG das DVGW-Regelwerk das für diesen Bereich einzuhaltende technische Regelwerk darstellt. Für Erdgasanwendungen gelten hingegen im Wesentlichen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Der anzuwendende Geltungsbereich (Abbildung) ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter § 3, Nr. 15 beschrieben und er-streckt sich auf Gasanlagen bis einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Gasverbrauchseinrichtung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik werden in § 49 Absatz 2 des EnWG gefordert.
Wobei das EnWG von der Vermutungsregel ausgeht, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik, gemäß dem Stand der Technik, eingehalten werden, wenn das DVGW-Regelwerk angewendet wird.
Zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit sind auch für Energieanlagen insbesondere die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Erläuterungen hierzu können den Vorschiften und Regelwerken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entnommen werden. Handlungshilfen enthält die im September 2019 erschienene DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“.