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Von hinten fotografierte junge Frau, die mit beiger Jacke auf einem E-Scooter auf einer Straße umsäumt von Häusern in einem Wohngebiet fährt

E-Scooter-Anbietende in Bremen & Bremerhaven


Wie funktioniert die E-Scooter-Buchung?


Junge blondhaarige Frau scannt mit ihrem Smartphone in der Hand den QR-Code eines E-Rollers, um ihn zu entsperren

E-Scooter fahren: Das müssen Sie beachten!


Nahaufnahme der Beine eines Mannes in Businesskleidung und weißen Sneakern auf einem E-Scooter in der Stadt

E-Scooter & Nachhaltigkeit: Sind E-Scooter umweltfreundlich?


Rückansicht eines jungen Paares, das mit E-Scootern auf einem von Bäumen umsäumten Bürgersteig in der Stadt nebeneinander fährt
Seitliche Nahaufnahme einer Frau mit Strohhut, die eine Fahrt mit dem E-Roller über ihr Smartphone beendet
Zahlreiche E-Roller von unterschiedlichen Unternehmen, die  in mehreren Reihen am Straßenrand aufgestellt sind

FAQs


Woher kommt der E-Scooter?

Der heutige E-Scooter geht ursprünglich auf den sogenannten „Autoped“ zurück. Das motorisierte Zweirad wurde erstmals 1915 von der amerikanischen Firma Autoped Company gebaut. Der Autoped verfügte über einen Benzinantrieb mit 1,5 PS und erreichte Geschwindigkeiten von über 50 km/h. Die Produktion wurde 1921 eingestellt. In Deutschland war er mit Sitz als „Krupp-Roller“ bekannt.

Was ist ein E-Scooter?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn ob die Mitnahme erlaubt ist oder nicht, hängt von den regionalen Verkehrsbetrieben ab. In Zügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahme von E-Rollern erlaubt, sofern dieser eine Straßenzulassung hat und zusammengeklappt in der Gepäckablage verstaut wird.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Für die Buchung eines öffentlichen E-Scooters muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein. Das Mindestalter für die Fahrt mit einem eigenen E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Für das Fahren eines E-Scooters unter 14 Jahren gibt es Strafen und Bußgelder.

Braucht man einen E-Scooter-Führerschein?

Nein. Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein nötig. Sie sollten aber mit den allgemeinen Verkehrsregeln vertraut sein.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Für E-Scooter sollten Sie die Radwege und Radstreifen nutzen. Sofern diese nicht vorhanden sind, können Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mit Elektroscootern auf dem Gehweg zu fahren, ist nicht erlaubt.

Wie viel kostet E-Scooter fahren?

Der Preis für eine Fahrt mit dem E-Scooter ergibt sich aus einem festgelegten Betrag pro Minute, der je nach Verleih variiert. Hinzu kommt eine anfängliche Leihgebühr, die in der Regel bei ein bis zwei Euro liegt.

Wie groß ist die Reichweite von E-Scootern?

Die Reichweite unterscheidet sich sehr stark von Modell zu Modell. In der Regel haben E-Scooter eine Reichweite von 15 bis 100 Kilometern.

Wie viele Personen dürfen mit einem E-Scooter fahren?

Die Nutzung der Elektroroller ist nur für eine Person zulässig, selbst wenn zwei Personen das Maximalgewicht nicht überschreiten würden. Das Maximalgewicht für E-Scooter liegt meist zwischen 100 und 150 Kilogramm.

Wie schnell fährt ein E-Scooter?

Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für E-Scooter in Deutschland (und der Schweiz) sind 20 km/h. In Österreich sind 25 km/h erlaubt.

Ist die Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn erlaubt?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn ob die Mitnahme erlaubt ist oder nicht, hängt von den regionalen Verkehrsbetrieben ab. In Zügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahme von E-Rollern erlaubt, sofern dieser eine Straßenzulassung hat und zusammengeklappt in der Gepäckablage verstaut wird.

Braucht man beim Fahren eines E-Scooters einen Helm?

Einen Helm beim E-Scooter-Fahren zu tragen, ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.

Darf man alkoholisiert E-Scooter fahren?

Das Fahren mit bis zu 0,3 Promille im Blut ist nicht strafbar, sofern es nicht zu einem Unfall kommt und es keine auffälligen Zeichen von Fahrunsicherheit gibt. Fahren mit mehr als 0,3 Promille ist immer strafbar und kann zu Punkten in Flensburg sowie zu einem Bußgeld führen. Vom Fahren unter Alkoholeinfluss ist daher abzuraten.

* Hinweise zu Diversity


* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.