Seit Mitte 2019 sind die E-Scooter Teil des öffentlichen Verkehrs in Deutschland. Die E-Tretroller sollen als elektrobetriebene Zweiräder zur Mobilitätsvielfalt in Deutschland beitragen und Menschen dazu bewegen, für kurze Wege vom Auto auf die E-Mobilität umzusteigen. Aber passiert das auch? Wir zeigen Ihnen, welche Anbietenden Sie in Bremen und Bremerhaven finden, wie ein typischer Buchungsvorgang abläuft und worauf Sie bei E-Scootern achten müssen. Zusätzlich beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den E-Scootern.
Lesezeit: 4-5 Minuten
Inhalt:Seit Mitte 2023 bieten in Bremen Lime und Bolt E-Scooter zur Miete an. Die Jahre davor waren es die Verleihe Voi und TIER.
In Bremerhaven gab es bis November 2024 nur E-Scooter von TIER. Nach einer kurzen Winterpause soll es im Frühjahr 2025 unter dem neuen Namen „Dott“ weitergehen (Stand: Februar 2025).
Egal, ob Sie in Bremen, Bremerhaven oder anderswo in Deutschland wohnen – die Buchung eines E-Scooters kann für Neulinge zunächst abschreckend wirken. Daher zeigen wir Ihnen, wie Sie einen E-Scooter buchen und nutzen können.
Um einen E-Scooter zu mieten, müssen Sie zunächst einmal die entsprechende App des E-Scooter-Unternehmens im App Store bzw. Google Play Store herunterladen. Anschließend befolgen Sie diese acht Schritte.
E-Scooter-fahren-Anleitung
Das Fahren mit dem E-Scooter macht eine Menge Spaß, aber trotzdem müssen Sie beachten, dass Sie als aktiv verkehrsteilnehmende Person gelten. Deswegen sind alle E-Roller standardmäßig mit einem Kennzeichen, einer Klingel und einem Licht ausgestattet. Um Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer zu gewährleisten, sollten Sie folgende E-Scooter-Regeln beachten:
Tipp: Das Tragen eines Helmes ist beim Fahren mit dem E-Scooter nicht verpflichtend, wird aber zur eigenen Sicherheit empfohlen, da der Helm Folgeschäden bei Unfällen verringern hilft.
Die Verkehrswende ist ein wichtiger Schritt hin zur Energiewende. Die Nachfrage an sauberer und klimaneutraler Energie steigt und damit auch die Anzahl der Angebote, die mit umweltfreundlichen Diensten werben. E-Scooter in Bremen und anderen Großstädten können prinzipiell dazu einen Beitrag leisten. Aber tun sie das in der Realität auch? Wir schauen uns einmal die Nachhaltigkeit der E-Scooter unter fünf verschiedenen Gesichtspunkten an:
1. Lebensdauer
Klar ist: Je länger ein E-Scooter genutzt wird, desto besser ist die ökologische Bilanz. E-Roller, die bereits nach wenigen Fahrten kaputt gehen und einfach entsorgt werden, sind eine Belastung für die Umwelt. E-Scooter-Anbietende setzen daher darauf, beschädigte E-Scooter zu reparieren und Bauteile wiederzuverwerten oder zu recyclen. Mittlerweile geben große Anbietende wie Voi, TIER und Lime eine Lebensdauer von fünf Jahren pro Scooter an, was eine deutliche Verbesserung zu den Anfängen darstellt, als diese teilweise nur einige Monate überlebten.
2. Produktion
Wie in E-Autos und E-Bikes auch sind in E-Scootern hauptsächlich Lithium-Ionen-Batterien verbaut, die aus verschiedenen Rohstoffen wie beispielsweise Kobalt, Nickel und Kupfer bestehen. Deren Gewinnung geht nachweislich mit Gefahren für Mensch und Umwelt einher. Zudem verschlechtert der Transport dieser Batterien nach Deutschland die CO2-Bilanz. Hier gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf.
Tipp: Mehr über seltene Rohstoffe und deren Abbau können Sie in unserem Beitrag zu Seltenen Erden erfahren.
3. Nutzung
Auch die Nutzung der E-Scooter hat einen wesentlichen Einfluss auf die Umweltbilanz. Wer einen E-Roller statt des Autos für kurze Strecken nutzt, schont die Umwelt nachhaltig. Doch die Realität sieht oft anders aus, denn zumeist ersetzt die E-Scooter-Fahrt das Fahren mit dem Fahrrad, dem ÖPNV sowie das Zufußgehen, so dass eher unnötig Strom verbraucht wird. Laut einer Statista-Umfrage von 2023 nutzen nur etwa sechs Prozent der Befragten den E-Scooter, um auf das Auto zu verzichten.
Ebenso sind falschparkende E-Roller ein Problem, weil es viele Menschen nervt. Die E-Roller versperren dann häufig Gehwege und behindern den Verkehrsfluss. Zusätzlich werden regelmäßig Roller aus Flüssen oder Grünanlagen geborgen, weil sie mutwillig dort hineinbefördert wurden. Einen vollständigen Schutz gegen Vandalismus wird es zwar nicht geben – doch das gilt für die meisten Dienste und Einrichtungen, die öffentlich genutzt werden.
4. Art des Stroms
Aus welchen Quellen der Strom der E-Scooter stammt, macht in der Umweltbilanz eher einen geringen Anteil aus, ist aber dennoch interessant. Denn bei allen E-Scooter-Unternehmen soll der Anteil an erneuerbarer Energie auf lange Sicht den größten Beitrag leisten. Aber welcher Strom aktuell verwendet wird, variiert je nach Unternehmen. Positiv zu vermerken ist, dass bei E-Scootern vermehrt Rekuperationsbremsen eingebaut werden, die beim Bremsen Strom zurückgewinnen können.
Tipp: Wenn Sie nachhaltigen Strom mit Herkunftsnachweis suchen, auf den Sie sich hundertprozentig verlassen können, dann probieren Sie den proKlima-Strom von swb. Erfahren Sie außerdem in unserem Magazinartikel alles, was Sie über Ökostrom wissen sollten.
5. Ladevorgang
Personen, die als „Juicer“ bezeichnet werden, laden E-Scooter bei niedrigem Akkustand wieder auf. Hierfür müssen die Juicer zweimal durch die Stadt fahren – um die Roller einzusammeln und um sie wieder zurückzubringen. Diese Form des Ladens schlägt sich zusätzlich negativ in der Klimabilanz der E-Scooter nieder.
Davon abgesehen wird der Beruf des E-Scooter-Juicers häufig kontrovers diskutiert. Kritisiert werden die nächtlichen und teils fragwürdigen Arbeitsbedingungen, die zum Konzept der E-Scooter-Angebote in Städten gehören. Immerhin sind die Akkus in den neueren Modellen nicht mehr fest verbaut, sodass nur der Akku und nicht mehr der gesamte E-Roller zum Laden mitgenommen werden muss.
Fazit
Trotz Fortschritten bei Lebensdauer und Stromversorgung stellen Herstellung, Transport und das Laden der Batterien noch immer unbestreitbare Umweltbelastungen dar. In Kombination mit der Tatsache, dass die meisten Menschen E-Scooter als Ersatz für umweltfreundliche Alternativen wie Fahrrad, ÖPNV oder Zufußgehen nutzen, leisten E-Scooter in Summe noch nicht den eigentlich erhofften Beitrag zum Umweltschutz.
Häufige Fragen und Antworten
Der heutige E-Scooter geht ursprünglich auf den sogenannten „Autoped“ zurück. Das motorisierte Zweirad wurde erstmals 1915 von der amerikanischen Firma Autoped Company gebaut. Der Autoped verfügte über einen Benzinantrieb mit 1,5 PS und erreichte Geschwindigkeiten von über 50 km/h. Die Produktion wurde 1921 eingestellt. In Deutschland war er mit Sitz als „Krupp-Roller“ bekannt.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn ob die Mitnahme erlaubt ist oder nicht, hängt von den regionalen Verkehrsbetrieben ab. In Zügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahme von E-Rollern erlaubt, sofern dieser eine Straßenzulassung hat und zusammengeklappt in der Gepäckablage verstaut wird.
Für die Buchung eines öffentlichen E-Scooters muss die Person mindestens 18 Jahre alt sein. Das Mindestalter für die Fahrt mit einem eigenen E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Für das Fahren eines E-Scooters unter 14 Jahren gibt es Strafen und Bußgelder.
Nein. Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein nötig. Sie sollten aber mit den allgemeinen Verkehrsregeln vertraut sein.
Für E-Scooter sollten Sie die Radwege und Radstreifen nutzen. Sofern diese nicht vorhanden sind, können Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mit Elektroscootern auf dem Gehweg zu fahren, ist nicht erlaubt.
Der Preis für eine Fahrt mit dem E-Scooter ergibt sich aus einem festgelegten Betrag pro Minute, der je nach Verleih variiert. Hinzu kommt eine anfängliche Leihgebühr, die in der Regel bei ein bis zwei Euro liegt.
Die Reichweite unterscheidet sich sehr stark von Modell zu Modell. In der Regel haben E-Scooter eine Reichweite von 15 bis 100 Kilometern.
Die Nutzung der Elektroroller ist nur für eine Person zulässig, selbst wenn zwei Personen das Maximalgewicht nicht überschreiten würden. Das Maximalgewicht für E-Scooter liegt meist zwischen 100 und 150 Kilogramm.
Die maximal erlaubte Geschwindigkeit für E-Scooter in Deutschland (und der Schweiz) sind 20 km/h. In Österreich sind 25 km/h erlaubt.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn ob die Mitnahme erlaubt ist oder nicht, hängt von den regionalen Verkehrsbetrieben ab. In Zügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahme von E-Rollern erlaubt, sofern dieser eine Straßenzulassung hat und zusammengeklappt in der Gepäckablage verstaut wird.
Einen Helm beim E-Scooter-Fahren zu tragen, ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Das Fahren mit bis zu 0,3 Promille im Blut ist nicht strafbar, sofern es nicht zu einem Unfall kommt und es keine auffälligen Zeichen von Fahrunsicherheit gibt. Fahren mit mehr als 0,3 Promille ist immer strafbar und kann zu Punkten in Flensburg sowie zu einem Bußgeld führen. Vom Fahren unter Alkoholeinfluss ist daher abzuraten.
* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.