Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Wärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Wärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Wärme teurer.
Der Gesetzgeber hat mit der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ eine Regelung geschaffen, die auf eine langfristige Vertragsbindung gerichtet ist. Mit den sogenannten Preisänderungsklauseln soll für beide Partner eines langfristigen Wärmeversorgungsvertrags eine verlässliche Basis für die Preiskalkulation geschaffen werden – nachvollziehbar und transparent.
Unsere Preisänderungsklauseln richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen der AVB FernwärmeV § 24 Abs. 4. Mit den Preisänderungsklauseln werden die aktuellen Kosten abgebildet, die bei Erzeugung und Verteilung der Wärme in Bremen und Bremerhaven entstehen. Vornehmlich sind das Materialkosten, Brennstoffkosten und Lohnkosten. Die Preisänderungsklauseln berücksichtigen daneben die aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Auf dieser Grundlage setzen sich die Preisänderungsbestimmungen aus den Veränderungen der jeweiligen Kostenbestandteile und aus der Wärmemarktentwicklung zusammen.
In Bremen und Bremerhaven wirken sich hauptsächlich Material-, Brennstoff- und Lohnkosten auf den Wärmepreis aus. Diese Faktoren werden über Messziffern (Indizes) des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die Preisänderungsklausel von swb berücksichtigt folgende Einflüsse:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Bremen und Bremerhaven siehe swb Wärme basis .
Preisänderungsklausel für den Warmwasserzuschlag (WWZ) in Bremen und Bremerhaven in Cent/kWh:
WWZ = QW x VP/100
Der Verbrauchspreis (VP) und der Warmwasserzuschlag (WWZ) werden zu Quartalsbeginn angepasst.
Alle in den Formeln verwendeten Parameter sind Indizes des Statistischen Bundesamtes und in den einschlägigen behördlichen Veröffentlichungen zu finden unter: www-genesis.destatis.de.
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Bremen und Bremerhaven in Cent/kWh:
Preisänderungsklausel für den Warmwasserzuschlag (WWZ) in Bremen und Bremerhaven in Cent/kWh:
WWZ = QW x VP/100
Der Verbrauchspreis (VP) und der Warmwasserzuschlag (WWZ) werden zu Quartalsbeginn angepasst.
Alle in den Formeln verwendeten Parameter sind Indizes des Statistischen Bundesamtes und in den einschlägigen behördlichen Veröffentlichungen zu finden unter: www-genesis.destatis.de.
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) in Bremen in Cent/kWh:
L (Lohn-Index)
„Index der tariflichen Monatslöhne in der Energie- u. Wasserversorg.; Entsorgungswirtschaft“ ohne Sonderzahlungen, abzurufen unter: www.genesis.destatis.de, Code "62221-0002", Indizes der Tarifverdienste, Wochenarbeitszeit: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige. Position „WZ08-D-05 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a.“, Index d. tarifl. Monatsverdienste ohne Sonderzahl..
I (Investitionsgüterindex)
Index „Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“; arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate abzurufen unter: www.genesis.destatis.de, Code 61241-0004, GP2009 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Position GP-X002
G (Erdgas-Index)
Index „Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe“, abrufbar unter: www.genesis.destatis.de, Code-Auswahl: "61241-0006", Inhalt: "GP2009 (2-6-Steller): gewerbliche Produkte", Index Zeile: GP09-352222-01 "Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate.
Markt (Wärmepreis-Index)
Index abzurufen unter: www.genesis.destatis.de, Code "61111-0006", Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate, Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen), Inhalt: Verwendungszwecke d. Individualkonsums, Sonderpositionen, Position CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Umlage)
S (Strom-Index)
Index abzurufen unter: www.genesis.destatis.de, Code-Auswahl: „61241-0004“, Inhalt: „GP2009 (6-Steller): Gewerbliche Produkte“, Index-Zeile: GP09-351113 „Elektrischer Strom, bei Abgabe an gewerbl. Anlagen“, arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate
QW
Wärmemenge zur Warmwasserbereitung; hier 108,7 Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³) analog § 9 Abs. 2 Heizkostenverordnung.
100
Divisor zur Umrechnung von Cent auf Euro.
Q Aktuelles Quartal
Q–1 Vorquartal
Q–2 2. Quartal vor dem aktuellen Quartal
Q–3 3. Quartal vor dem aktuellen Quartal