Grundlage eines Anspruchs ist ein Vertrag mit swb für Erdgas oder Wärme, der am 1.12.2022 aktiv besteht. Wer Wärme- und Erdgasabschläge/Rechnungen an Vermieter und Hausverwaltungen zahlt, hat keinen Anspruch an swb. Die Abrechnung erfolgt über Vermieter/Verwaltung.
Rechenbeispiele Soforthilfe Erdgas
Bei der Ermittlung der Höhe der Dezembersoforthilfe wurde ein Umsatzsteueranteil kalkulatorisch mitberücksichtigt. Die Soforthilfe selber wird als „Zahlung von Dritter Seite“ gesehen und hat umsatzsteuerrechtlich keine Auswirkung auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer für die Energielieferung.
Grundsätzlich fließen folgende Preisbestandteile mit in die Berechnung ein:
Preiskomponenten „Lieferung“: Verbrauchspreis, Grundpreis, Bilanzierungsumlage, VHP-Entgelt (Virtueller Handelspunkt), CO2-Bepreisung, Gasspeicherumlage, Energiesteuer.
Preiskomponenten „Netzentgelte“: Verbrauchspreis, Grundpreis, Messung, alle Kosten für Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe.
Für Erdgas-Kunden mit jährlicher Abrechnung gilt:
• ein Zwölftel des im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs für Erdgas (auf Grundlage der Daten, die uns vorliegen, z.B. auf Basis des
Vorjahresverbrauchs)
• Multipliziert mit dem Bruttoverbrauchspreis je kWh Ihres Vertrags (gültig zum 1. Dezember 2022)
• Addiert mit 1/12 des Bruttogrundpreises Ihres Vertrags (gültig zum 1. Dezember 2022)
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
Berechnungsbeispiel All-Inclusive-Vertrag
1/12 des Jahresgrundpreises 10,00 €
+ 12 ct/kWh x 2.000 kWh (1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs) 240,00 €
Soforthilfe Dezember 2022 250,00 €,
Berechnungsbeispiel Individualvertrag
1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs, der den September beinhaltet = 24.000 kWh
Netto | 7% | Brutto | ||||
Vertrieb | Verbrauchspreis |
24.000 kWh | 1,883199 Ct/kWh | 451,94 EUR | 31,64 EUR | 483,58 EUR |
VHP-Entgelt | 24.000 kWh | 0,000148 Ct/kWh | 0,04 EUR | 0,00 EUR | 0,04 EUR | |
CO2-Bepreisung | 24.000 kWh | 0,546100 Ct/kWh | 131,06 EUR | 9,17 EUR | 140,23 EUR | |
Gasspeicherumlage | 24.000 kWh | 0,059000 Ct/kWh | 14,16 EUR | 0,99 EUR | 15,15 EUR | |
Energiesteuer | 24.000 kWh | 0,550000 Ct/kWh | 132,00 EUR | 9,24 EUR | 141,24 EUR | |
Bilanzierungsumlage |
24.000 kWh | 0,570000 Ct/kWh | 136,80 EUR | 9,58 EUR | 146,38 EUR | |
Netz | Verbrauchspreis | 24.000 kWh | 1,260000 Ct/kWh | 302,40 EUR | 21,17 EUR | 323,57 EUR |
Grundpreis | 102,00 EUR/365 Tage | 31 Tage | 8,66 EUR | 0,61 EUR | 9,27 EUR | |
Messung | 2,75 EUR/365 Tage | 31 Tage | 0,23 EUR | 0,02 EUR | 0,25 EUR | |
Messstellenbetrieb | 11,65 EUR/365 Tage | 31 Tage | 0,99 EUR | 0,07 EUR | 1,06 EUR | |
Konzessionsabgabe | 24.000 kWh | 0,030000 Ct/kWh | 7,20 EUR | 0,50 EUR | 7,70 EUR | |
Soforthilfe | 1.268,47 EUR |
Für Erdgas-Kunden mit monatlicher Abrechnung gilt:
• 1/12 des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zum 1. Dezember 2022 gültigen Preise, sofern uns die Daten dieses Zeitraumes vollständig vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Verbrauch anhand des voraussichtlichen Jahresverbrauchs des Netzbetreibers errechnet.
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
Berechnungsbeispiel
1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 10.000 kWh
Preisbestandteile zum Stand Dezember 2022 10 Cent/kWh
Soforthilfe Dezember 2022 1.000,00€
Berechnungsbeispiel Individualvertrag mit allen Preisbestandteilen
1/12 des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 = 24.000 kWh
Netto | 7% | Brutto | ||||
Vertrieb | Verbrauchspreis |
24.000 kWh | 15,982400 Ct/kWh | 3.835,78 EUR | 268,50 EUR | 4.104,28 EUR |
Grundpreis | 0,00 EUR/365 Tage | 31 Tage | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR | |
VHP-Entgelt | 24.000 kWh | 0,000148 Ct/kWh | 0,04 EUR | 0,00 EUR | 0,04 EUR | |
CO2-Bepreisung | 24.000 kWh | 0,546100 Ct/kWh | 131,06 EUR | 9,17 EUR | 140,23 EUR | |
Gasspeicherumlage | 24.000 kWh | 0,059000 Ct/kWh | 14,16 EUR | 0,99 EUR | 15,15 EUR | |
Energiesteuer | 24.000 kWh | 0,550000 Ct/kWh | 132,00 EUR | 9,24 EUR | 141,24 EUR | |
Bilanzierungsumlage |
24.000 kWh | 0,570000 Ct/kWh | 93,60 EUR | 6,55 EUR | 100,15 EUR | |
Netz | Leistungspreis | 24.000 kWh | 1,260000 Ct/kWh | 76,32 EUR | 5,34 EUR | 81,66 EUR |
Leistungspreis | 102,00 EUR/365 Tage | 31 Tage | 1.483,15 EUR | 103,82 EUR | 1.586,97 EUR | |
Grundpreis | 2,75 EUR/365 Tage | 31 Tage | 0,00 EUR | 0,00 EUR | 0,00 EUR | |
Messung | 11,65 EUR/365 Tage | 31 Tage | 23,36 EUR | 1,64 EUR | 25,00EUR | |
Messtellenbetrieb | 900 EUR/365 Tage | 31 Tage | 76,44 EUR | 5,35 EUR | 81,79 EUR | |
Konzessionsabgabe | 24.000 kWh | 0,030000 Ct/kWh | 7,20 EUR | 0,50 EUR | 7,70 EUR | |
Soforthilfe | 6.284,21 EUR |
Kunden mit jährlicher Abrechnung:
• Summe der Abschlagszahlungen für den Zeitraum, der den Monat September 2022 beinhaltet dividiert durch die Monate des Abrechnungszeitraumes. Sollte kein Abschlagsplan im September
haben, bildet der Abschlagsplan des zuletzt abgeschlossenen Abrechnungszeitraumes die Grundlage für die Ermittlung den Basisbetrages.
• multipliziert mit einem pauschalen, durchschnittlichen Anpassungsfaktor von 1,2. Dieser Faktor soll die Preissteigerung zwischen September und Dezember widerspiegeln.
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
11 Abschlagszahlung á 200,00 € (brutto) | 2.200,00 € |
Geteilt durch 12 Monate des Abrechnungszeitraumes | 183,33 € |
x Anpassungsfaktor 1,2 |
x 1,2 |
Soforthilfe Dezember 2022 |
220,00€ |
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
Berechnungsbeispiel12 Abschlagszahlung á 2.400,00 € (brutto) | 28.800,00 € |
Geteilt durch 12 Monate des Abrechnungszeitraumes | 2.400,00 € |
x Anpassungsfaktor 1,2 |
x 1,2 |
Soforthilfe Dezember 2022 |
2.880,00€ |
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
Berechnungsbeispiel5 Abschlagszahlung á 200,00 € (brutto) | 1.000,00 € |
Geteilt durch 5 Monate |
200,00 € |
x Anpassungsfaktor 1,2 |
x 1,2 |
Soforthilfe Dezember 2022 |
240,00€ |
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind
swb Vertrieb Bremen GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–3590, Fax: 0421 359–2233, www.swb.de/kontakt,
und
swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, Schifferstraße 36-40, 27568 Bremerhaven, Telefon: 0471 477–1111, Fax: 0471 477–2321, www.swb.de/kontakt,
sowie
swb Services AG & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–0, info@swb-services.de. Nachfolgend werden die Gesellschaften kurz einzeln „swb“ genannt.
Für die Abwicklung Ihrer Ansprüche aus der Wärmepreisbremse gemäß des „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) sind wir nach § 9 Abs. 5 verpflichtet, Wärmekundendaten zwecks Prüfung über die pwc PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, als Beauftragter des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Norddeutsche Landesbank, Friedrichswall 10, 30159 Hannover an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 660325 Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Dabei werden für die Erstattungsansprüche Wärme folgende Daten nach § 9 Abs. 5 EWSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO übermittelt:
- Angaben der Erstattung zu Grunde liegenden Kundenbeziehung wie z.B. Name, Postanschrift, Verbrauchsstelle, sowie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer,
- die Abschlagszahlung für September 2022,
- die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums.
Die Bereitstellung der vorgenannten Daten ist für die Abwicklung der Ansprüche aus § 9 Abs.5 Nr. 3 ESWG erforderlich
Die swb verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Zweckerfüllung sowie ggf. weitergehend auf Grundlage gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung beziehungsweise Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.swb.de/datenschutz. Unsere Absprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten swb AG, Konzerndatenschutz, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, E-Mail: datenschutz@swb-gruppe.de
Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen:
- Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke) sowie Datenübertragung in einem maschinenlesbaren Format.
- Sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage sog. Interessenabwägung vornehmen haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Insbesondere haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken einzulegen.
- Sofern Sie uns eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt.
- Sie haben das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
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Für die Antragsstellung aus dem „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) sind Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung nach § 2 Abs. 1 Satz 5 EWSG verpflichtet bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf Erstattung beim Erdgaslieferanten zu stellen, soweit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EWSG die Voraussetzungen für die Soforthilfe bei den Letztverbrauchern nach § 2 Abs. 1. Satz 4 EWSG vorliegen. Die Erhebung dieser Daten erfolgt durch swb auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Satz 5 EWSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Es werden dafür neben unternehmensbezogenen Angaben die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:
• Nachname,
• Vorname,
• Firma und
• Emailadresse des vertretungsberechtigten Antragsstellers.
Die Erhebung der vorgenannten Daten ist für den Antrag nach § 2 Abs. 1 Satz 5 EWSG erforderlich
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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.swb.de/datenschutz. Unsere Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten swb AG, Konzerndatenschutz, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, E-Mail: datenschutz@swb-gruppe.de
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