Wer kann sich bewerben?
Förderungsfähige Antragsteller sind volljährig und realisieren ihre Projekte in der Stadt Bremen. Die Antragsteller können Privatpersonen, Vereine, Bildungs-, Kultur- Umwelt- oder Sozialeinrichtungen, andere Institutionen und Initiativen sein, die mit ihrem Projekt ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolgen.
Wo, wie und wann kann man sich bewerben?
Bis zum jeweils 15. September des Jahres können Projektanträge inklusive Fotos und der Erteilung der Bildrechte online über unser Bewerbungsformular auf dieser Website eingereicht werden.
Von wem werden die Projektanträge bewertet?
Eine Jury mit Vertretern der Verbraucherzentrale, des BUND Bremen, des Bremer Umweltressorts und der swb AG bewertet alle eingegangenen Anträge nach dem Bewerbungsschluss. Die Projekte, die hier die meisten Bewertungskriterien erfüllen, erhalten im Anschluss ein Sponsoringangebot durch die swb AG.
Kriterien: Ihr Projekt sollte...
Kriterien: Ihre beantragte Förderung sollte...
Wie wird gefördert?
„Bremen soll noch grüner und lebenswerter werden – und Ihre Umwelt- und Klimaprojekte können dazu beitragen! Wir als swb unterstützen Sie mit unserer Umweltinitiative und freuen uns auf Ihre kreative Ideen.“
Dr. Karsten Schneiker, Vorstandssprecher der swb AG