Ihre Vorteile mit swb Strom von hier
100 % ÖKOSTROM
Ökotarif mit 100 % Ökostrom, der aus der Verbrennung nicht recycelbaren biogenen Abfalls (z. B. Holz, Papier, Baumwolle etc.) aus dem Bremer Müllheizkraftwerk und dem Mittelkalorik-Kraftwerk Bremen gewonnen wird und der nach den geltenden Bilanzierungsvorgaben als CO₂-neutral bilanziert wird. Der Strom wird über das allgemeine Stromnetz geliefert. Die Zuordnung zu erneuerbaren Energien erfolgt bilanziell über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt. Informationen zur Stromkennzeichnung und Herkunft finden Sie weiter unten.
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Der Vertrag läuft zunächst bis zum auf den jeweiligen Vertragsabschluss folgenden 31. Dezember. Wird er nicht einen Monat vor seinem Ablauf gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Energie aus Bremen mit swb Strom von hier
Mit swb Strom von hier wählen Sie einen Tarif mit regionalem Bezug. Die Stromkennzeichnung basiert auf Strommengen aus den Bremer swb-Anlagen in Findorff (MHKW) und Gröpelingen (MKK).*
Dort werden in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt. Für swb Strom von hier werden bilanziell ausschließlich Strommengen berücksichtigt, die aus biogenen Bestandteilen der eingesetzten Abfälle erzeugt werden. Der biogene Anteil beträgt dabei 50 % der gesamten Stromerzeugung der Anlagen.
Gut zu wissen: Die Stromlieferung erfolgt über das allgemeine Stromnetz. Die Zuordnung zu den Bremer Anlagen basiert auf der Stromkennzeichnung und den zugehörigen Herkunftsnachweisen.
AGB & Informationen zum Download
Fußnoten
** Erklärungen zu den Strompreisbestandteilen:
Die Grafiken zeigen die Bestandteile, die den Strompreis ausmachen. Zu sehen ist die Preiszusammensetzung von swb Strom basis. Alle Werte (in Cent und Euro) verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Belieferung mit einem Sondervertragsprodukt können einzelne Beträge von den Werten des Grundversorgungstarifs geringfügig abweichen.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Stromsteuer: eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
- EEG-Umlage: fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- KWK-Umlage: fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
- Offshore-Haftungsumlage: sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
- § 19 StromNEV-Umlage: finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.
- Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Mehr Informationen auf: www.netztransparenz.de